Mein Hund beisst anderen Hund! kann er mir weggenommen werden?

7 Antworten

nun " einfach" nicht,..... NUR das was da vorgefallen ist--DAS war nicht "nur einfach",...

dein Hund geht übern zaun ( wie hoch ist den der ?) fällt nen anderen Hund an so das der in panik abhaut,..vielleicht von nem Auto angefahren wird,.. oder durch seine flucht etwas beschädigt,.....

und noch dazu anscheinend nicht mehr auffindbar ist !! vielleicht verletzt durch einen biss,.... irgendwo liegt.

warum passiert sowas?? wieso ist dein Hund nicht erzogen? wieso reagiert er soo aggro auf andere Hunde??

auf dich werden jetzt mal ( wahrscheinlich) tierarztkosten,..ne anzeige,.. auflagen zukommen.

du solltest SCHNELLSTENS zaun erhöhen,.. einen guten Trainer suchen ,..mit dem und deinem Hund arbeiten,... DICH ENTSCHULDIGEN,..anbieten den Hund suchen zu helfen,...

Einfach so wegnehmen werden sie Dir den Hund bestimmt nicht. Aber mit einer Geldstrafe musst du rechnen. Am besten Du erhöhst den Zaun ohne Aufforderung, dass das Ordnungsamt sieht, dass Du handelst.

Wenn Du nicht dafür sorgen kannst, dass Dein Hund auf dem Grundstück bleibt, wird das Konsequenzen für Dich (und leider auch das Tier) haben.

Zum Einen kann ein Wesenstest für den Hund angeordnet werden, zum Anderen auch die Teilnahme an einer Eignungsüberprüfung für Dich (Hundeführerschein).

Weitere Möglichkeiten sind, dass das Ordnungsamt eine Erhöhung des Zauns anordnet, BEVOR Du das Tier weiter halten darfst (so lange würde dann das Tier im Heim untergebracht).

Stell Dir mal vor, Dein Hund hätte ein Kind angefallen !

DU musst also nun unbedingt mit den Geschädigten eine Einigung herbei führen.

Das Ordnungsamt wird sich bei Dir melden, und Du bekommst bestimmte Auflagen, die Du unbedingt einhalten mußt. Wegnehmen wird man Dir bei dieser einmaligen Attacke den Hund nicht. Ich hoffe Du hast für den Hund ne Haftpflichtvers. die den entstandenen Schaden bezahlt.

Nein,einfach wegnehmen kann man dir deinen hund nicht. Aber auflagen erteilen schon,zb. einen höheren zaun,einen maulkorb und die aufsichtspflicht nicht verletzten.


Ballerbirne  08.06.2014, 15:24

Nein,einfach wegnehmen kann man dir deinen hund nicht

Oh doch - das liegt im Ermessen des Ordnungsamtes.

Vor Abstellung der Mängel wird dann die Haltung des Hundes untersagt.

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