Nachmieter zieht Mietvertrag muss ich die Miete zurückzahlen?
Moin,
wir haben unsere Wohnung zum 31.03 gekündigt aber eine Nachmieterin zum 1.02. gefunden die der Vermieter auch abgesegnet hat. Diese hat das Wohnungsübergabeprotokoll und auch den Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter hat uns dann auch eine Kündigungsbestätigung zum 1.2. geschickt und die Kaution zurück gezahlt.
Wir haben mit der Nachmieterin die Übergabe am 16.01. durchgeführt und die halbe Miete von ihr erhalten, da sie die Wohnung ja auch ab dann nutzt. Nun ist der Fall eingetreten, dass sie den Mietvertrag widerrufen hat, da ihr die Wohnung nun doch nicht gefällt, obwohl sie die 3 mal besichtigt hat.
Sie möchte jetzt die halbe Miete für den januar von uns wieder haben, ist dies so rechtens ? Wir haben ja wegen ihr auf einen anderen Nachmieter verzichtet, welcher die Miete bezahlt hätte.
Vielleicht hat jemand ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht 😊
*meinte die halbe Miete von Januar nicht von Februar natürlich
6 Antworten
Nicht drauf einlassen. Euren Teil des Vertrages habt ihr erfüllt. Wenn sie nicht mehr will, soll sie sich an den Vermieter wenden. Sie kann auch nicht einfach etwas widerrufen, für sie gilt eine ganz normale Kündigungsfrist
Der Vermieter hat uns dann auch eine Kündigungsbestätigung zum 1.2. geschickt
Und das ist wichtig. Ihr habt mit der Nachmieterin überhaupt nichts zu schaffen, d. h. kein Vertragsverhältnis. Ihr seid mit dem Vermieter auseinander und gut.
Nun ist der Fall eingetreten, dass sie den Mietvertrag widerrufen hat
Man kann unter normalen Umständen einen Mietvertrag nicht widerrufen. Sie kann ihn fristgerecht kündigen, aber das hat mit euch nichts zu tun, sondern ist eine Sache zwischen Vermieter und neuer Mieterin.
Sie möchte jetzt die halbe Miete für den Februar von uns wieder haben
Pech. Sie kann viel wollen. Sie hat keinen Anspruch.
Vielleicht hat jemand ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht
Nein, aber die Sache ist eindeutig.
Schmunzel - einen Mietvertrag kann man nicht widerrufen. Mithin muss diese Nachmieterin auch die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
die Übergabe am 16.01. durchgeführt und die halbe Miete von ihr erhalten,
Und selbst auf "Erstattung" der halben Januarmiete hat diese Frau keinen Anspruch.
Ihr seid also mit Wirkung 16.Januar aus dem Vertrag raus - und daran kann diese Nachmieterin rechtlich auch nichts drehen.
Ihr hättet den Widerruf nicht akzeptieren müssen jetzt wird es kompliziert.
Das ist eine knifflige Situation. Grundsätzlich ist ein unterschriebener Mietvertrag für beide Parteien bindend. Ein Widerruf des Mietvertrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie z.B. wenn der Vermieter Mängel verschwiegen hat oder der Mieter die Wohnung nicht besichtigen konnte. Da die Nachmieterin die Wohnung bereits besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hat, könnte es schwierig für sie sein, den Widerruf durchzusetzen.
Da der Vermieter euch bereits eine Kündigungsbestätigung zum 1. Februar geschickt und die Kaution zurückgezahlt hat, scheint euer Mietverhältnis offiziell beendet zu sein. Die Forderung der Nachmieterin, die halbe Miete für den Februar zurückzuzahlen, ist daher fragwürdig. Es wäre ratsam, den Vermieter zu kontaktieren und die Situation zu klären. Möglicherweise kann der Vermieter euch rechtlich unterstützen oder eine Lösung vorschlagen.
Habt ihr schon mit dem Vermieter gesprochen?
Habt ihr schon mit dem Vermieter gesprochen?
Wozu ?
......die Wohnung wurde mängelfrei zurückgegeben - der Vermieter hat sogar die Kaution zurückgezahlt - und mit dem Vertrag der Nachmieterin hat FS nichts zu tun. Die Nachmieterin muss die ereguläre Kündigungsfrist einhalten - ein Widerrufsrecht besteht hier nicht.
müssen jetzt wird es kompliziert.
Da ist gar nichts kompliziert. Der FS ist raus und die Nachmieterin muss fristgerecht kündigen. Aber diese Kündigung ist eine Sache zwischen Vermieter und neuer Mieterin.
Der FS hat nichts damit zu tun.
De jure habr ihr die Wohnung nicht an den Vermieter herausgegeben. EuerMietvertrag geht bis 31.01.2025, unbeschadet, dass ihr der Nachmieterin die Wohnung vorzeitig überlassen habt. De Vermieter wird aber nicht meckern, denn Ihr habt die Miete bis 31.1. bezahlt. Nun hätte der Vermieter Anspruch auf die Rückgabe per 1.2.25 und die Nachmieterin Anspruch an den Vermieter auf Übergabe der Wohnung zum Mietbeginn am 1.2.25.
Der Widerspruch der Nachmieter zum Mietvertrag ist wirkungslos, zu mindest geht es aus den diversen Beiträgen hervor. Wenns nun hart auf hart kommt, müsst ihr der Nachmieterin die halbe Januarmiete erstatten. Oder habt Ihr mit der Nachmieterin einen Untermietvertrag über14 Tage geschlossen?
Die Kaution ist zurück gezahlt. Das vertragsverhältnis ist einvernehmlich beendet
auch Vermieter machen Fehler. Ich kann nicht erkennen, dass der Beitragsteller aus dem Mietverhältnis definitiv entlassen wurde.
Ich habe doch geschrieben, dass wir eine Kündigungsbestätigung zum 1.2. erhalten haben.
Nein tatsächlich zum 31.1. habe nochmal nachgeschaut.
Dann ist also die Rückgabeforderung der Nachmieterin über eine halbe Miete doch nicht vom Tisch.
Auf welcher Ebene ? Es wurde nur mündlich besprochen
Vermutlich gibt es aber Zeugen ür die Übergabe der halben Miete.
Nein, sie hat diese kommentarlos überwiesen
Man kann für sie nur hoffen, dass sie nicht noch einen Kündigungsverzicht von x Monaten unterschrieben hat (max. 48).🙈