Nachmieter zieht Mietvertrag muss ich die Miete zurückzahlen?


19.01.2025, 16:44

*meinte die halbe Miete von Januar nicht von Februar natürlich

6 Antworten

Nicht drauf einlassen. Euren Teil des Vertrages habt ihr erfüllt. Wenn sie nicht mehr will, soll sie sich an den Vermieter wenden. Sie kann auch nicht einfach etwas widerrufen, für sie gilt eine ganz normale Kündigungsfrist

Der Vermieter hat uns dann auch eine Kündigungsbestätigung zum 1.2. geschickt

Und das ist wichtig. Ihr habt mit der Nachmieterin überhaupt nichts zu schaffen, d. h. kein Vertragsverhältnis. Ihr seid mit dem Vermieter auseinander und gut.

Nun ist der Fall eingetreten, dass sie den Mietvertrag widerrufen hat

Man kann unter normalen Umständen einen Mietvertrag nicht widerrufen. Sie kann ihn fristgerecht kündigen, aber das hat mit euch nichts zu tun, sondern ist eine Sache zwischen Vermieter und neuer Mieterin.

Sie möchte jetzt die halbe Miete für den Februar von uns wieder haben

Pech. Sie kann viel wollen. Sie hat keinen Anspruch.

Vielleicht hat jemand ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht

Nein, aber die Sache ist eindeutig.

Schmunzel - einen Mietvertrag kann man nicht widerrufen. Mithin muss diese Nachmieterin auch die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.

die Übergabe am 16.01. durchgeführt und die halbe Miete von ihr erhalten,

Und selbst auf "Erstattung" der halben Januarmiete hat diese Frau keinen Anspruch.

Ihr seid also mit Wirkung 16.Januar aus dem Vertrag raus - und daran kann diese Nachmieterin rechtlich auch nichts drehen.


DaKaBo  19.01.2025, 16:54
Mithin muss diese Nachmieterin auch die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.

Man kann für sie nur hoffen, dass sie nicht noch einen Kündigungsverzicht von x Monaten unterschrieben hat (max. 48).🙈

Ihr hättet den Widerruf nicht akzeptieren müssen jetzt wird es kompliziert.

Das ist eine knifflige Situation. Grundsätzlich ist ein unterschriebener Mietvertrag für beide Parteien bindend. Ein Widerruf des Mietvertrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie z.B. wenn der Vermieter Mängel verschwiegen hat oder der Mieter die Wohnung nicht besichtigen konnte. Da die Nachmieterin die Wohnung bereits besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hat, könnte es schwierig für sie sein, den Widerruf durchzusetzen.

Da der Vermieter euch bereits eine Kündigungsbestätigung zum 1. Februar geschickt und die Kaution zurückgezahlt hat, scheint euer Mietverhältnis offiziell beendet zu sein. Die Forderung der Nachmieterin, die halbe Miete für den Februar zurückzuzahlen, ist daher fragwürdig. Es wäre ratsam, den Vermieter zu kontaktieren und die Situation zu klären. Möglicherweise kann der Vermieter euch rechtlich unterstützen oder eine Lösung vorschlagen.

Habt ihr schon mit dem Vermieter gesprochen?


wilees  19.01.2025, 16:49
Habt ihr schon mit dem Vermieter gesprochen?

Wozu ?

......die Wohnung wurde mängelfrei zurückgegeben - der Vermieter hat sogar die Kaution zurückgezahlt - und mit dem Vertrag der Nachmieterin hat FS nichts zu tun. Die Nachmieterin muss die ereguläre Kündigungsfrist einhalten - ein Widerrufsrecht besteht hier nicht.

DaKaBo  19.01.2025, 16:50
müssen jetzt wird es kompliziert.

Da ist gar nichts kompliziert. Der FS ist raus und die Nachmieterin muss fristgerecht kündigen. Aber diese Kündigung ist eine Sache zwischen Vermieter und neuer Mieterin.

Der FS hat nichts damit zu tun.

Rheinflip  19.01.2025, 16:46

Die haben doch gar nichts akzeptiert?

De jure habr ihr die Wohnung nicht an den Vermieter herausgegeben. EuerMietvertrag geht bis 31.01.2025, unbeschadet, dass ihr der Nachmieterin die Wohnung vorzeitig überlassen habt. De Vermieter wird aber nicht meckern, denn Ihr habt die Miete bis 31.1. bezahlt. Nun hätte der Vermieter Anspruch auf die Rückgabe per 1.2.25 und die Nachmieterin Anspruch an den Vermieter auf Übergabe der Wohnung zum Mietbeginn am 1.2.25.

Der Widerspruch der Nachmieter zum Mietvertrag ist wirkungslos, zu mindest geht es aus den diversen Beiträgen hervor. Wenns nun hart auf hart kommt, müsst ihr der Nachmieterin die halbe Januarmiete erstatten. Oder habt Ihr mit der Nachmieterin einen Untermietvertrag über14 Tage geschlossen?


Rheinflip  19.01.2025, 17:31

Die Kaution ist zurück gezahlt. Das vertragsverhältnis ist einvernehmlich beendet

Gerhart  19.01.2025, 17:33
@Rheinflip

auch Vermieter machen Fehler. Ich kann nicht erkennen, dass der Beitragsteller aus dem Mietverhältnis definitiv entlassen wurde.

AnnaRosenkranz 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 17:36
@Gerhart

Ich habe doch geschrieben, dass wir eine Kündigungsbestätigung zum 1.2. erhalten haben.

AnnaRosenkranz 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 17:39
@Gerhart

Nein tatsächlich zum 31.1. habe nochmal nachgeschaut.

Gerhart  19.01.2025, 17:41
@AnnaRosenkranz

Dann ist also die Rückgabeforderung der Nachmieterin über eine halbe Miete doch nicht vom Tisch.