Hartz IV Sanktion bei nicht antreten einer Maßnahme?
Ich mache zurzeit so eine Maßnahme vom Jobcenter. Ich bin in Holz Kreativ eingeteilt und dort habe ich nix anderes gemacht als Kinderbilder ausgemalt und gebastelt. Ich sitze oft sehr allein dort und muss meine Zeit aussitzen, weil es oft nichts mehr zutun gibt. Manchmal gehe ich einfach, weil es mir dann sehr langweilig wird. Das fällt nichtmal auf. Ich würde gerne wissen, was für eine Strafe mir als Hartz IV Empfänger droht, wenn ich dort plötzlich nicht mehr auftauchen würde? Kann es passieren, dass mir das Geld komplett gestrichen wird oder nur ein Teil, sodass ich noch die Miete zahlen kann?
7 Antworten
Manchmal gehe ich einfach, weil es mir dann sehr langweilig wird.
Unerlaubte Abwesenheit.
Führt zum Rausschmiss & Sanktionsgrund.
Kann es passieren, dass mir das Geld komplett gestrichen wird oder nur ein Teil, sodass ich noch die Miete zahlen kann?
Ja kann es & ab einer 100% Sanktion oder komplette Einstellung der Leistung, wird weder Miete, noch Krankenkassenbeitrag bezahlt & auch keine Regelleistung.
Es gäbe eine 30% Sanktion. Man kann aber dagegen vorgehen:
- Alles gut dokumentieren und passende Gründe gegen die Maßnahme bereitlegen
- Nehme dir einen Anwalt für Sozialrecht (Gibt es mit einem Beratungskostenhilfeschein umsonst). Mit diesem kann man dann gegen den Verwaltungsakt der dich zur Maßnahme verdonnert hat vorgehen. Da ein Widerspruch keine aufschiebende wirkung hat muss man die aufschiebende wirkung vor dem Sozialgericht beantragen. Ordnet das Sozialgericht die aufschiebende Wirkung an kannste die Maßnahme direkt abbrechen.
- Falls eine Sanktion kommt lege Rechtsmittel ein (Widerspruch + aufschiebende wirkung des Widerspruchs beantragen). Gründe hast du ja genug. Mit einem Anwalt geht das am besten er kümmert sich dann darum. Geht auch bequem auf https://hartz4widerspruch.de
Falls die Maßnahme freiwillig angetreten wurde ist die Sache viel schwieriger da man kaum Angriffspunkte hat. Am besten kontaktiere das Jobcenter und beschwere dich über die Maßnahme. Falls es trotzdem zu einem abbruch kommen sollte und eine Sanktion eintrudelt kann man aber wieder normal gegen die Sanktion vorgehen mit den passenden Gründen.
Man kann versuchen, Deine Regelleistung um 3 Monate à je 30% zu mindern = zu kürzen, falls der Maßnahmeträger Dich rausschmeißt.
Die Miete ist davon nicht betroffen.
Gegen eine Leistungskürzung kannst Du in Widerspruch gehen. Zudem muß vor einer Leistungskürzung eine "Anhörung" durch das Jobcenter erfolgen.
Gut wäre es für Dich, wenn Du das, was Du hier schilderst, nachweisen könntest.
Dann geht's eventuell ohne Leistungskürzung, da die Maßnahme dann nach meinem Einschätzungsvermögen für Dich mutmaßlich nicht zielführend ist.
Erst werden dir glaube ich 10% gekürzt dann 30% und dann alles. Kann auch sein das dir direkt 30% gekürzt wird.
Ja offensichtlich 30% von 414 Euro. Würd ich schon empfehlen
Also nur vom Regelsatz 30% oder mit der KdU zusammen?