Mann verfolgt mich beim gassi gehen?
Hallo zusammen,
Ich habe das folgende Problem, bei dem ich euren Rat benötige.
Ich war heute mittag mit meinem Hund (Cane Corso Rüde) gassi.
Auf einmal bemerkte ich das uns ein Mann mit schwarzer Hautfarbe hinterher gelaufen ist. Der hat immer den selben Abstand (etwa 2 - 3 m) gehalten!
Wenn ich rechts vom Weg gelaufen bin lief der auch rechts, wenn ich links gelaufen bin er auch, genau wie beim stehen bleiben oder sonstige Schlenker die ich gemacht habe!
Er fasselte die ganze Zeit etwas auf englisch von Jesus!
Ich habe es da echt Angst zu tun bekommen!
Da der Hund schon 3 mal beissauffällig war und Leine und Maulkorb tragen muss, war er selbstverständlich an der Leine und trug den Maulkorb!
Bevor die Frage kommt, nein die vordfälle waren nicht bei mir, da ich den Hund erst vor einem halben Jahr aus einem Tierheim geholt habe.
Durch Zufall traf ich auf 3 Leute die ich um Hilfe gebeten habe und da ging der Typ dann auch endlich davon!
Wie hättet ihr in dieser Situation reagiert?
5 Antworten
Ich wäre umgedreht und dem Mann entgegengegangen und hätte angetäuscht den Maulkorb oder die Leine abzumachen. Du hast ja keinen Chihuahua an der Leine. Ein Carne Corso sollte eigentlich auch optisch beeindrucken.
@Flauschy
Nunja, ein Türkischer Kangal wäre auch nicht schlecht, da ist die Beißkraft noch um ca. 50 PSI höher, als beim Carne Corso ;-)
Aber im Ernst, so eine Geste macht natürlich Eindruck und ist international verständlich.
Allerdings birgt sie auch ein hohes Risiko, wenn man den Hund dann an der Leine nicht gehalten bekommt oder - falls man ihn geschnallt, also von der Leine gelassen hat - er sich nicht abrufen lässt.
Im Zweifel und wenn unbedingt nötig, würde ich an der Stelle des FS ihm zwar nicht den Maulkorb ausziehen, ihn aber von der Leine lassen.
Ein 50 kg Hund braucht keinen zu beißen, da reicht schon sein Gewicht, wenn er jmd. anspringt...
Schönes WE und LG
Ich habe auch einen paar mal die Leine locker gelassen, der hat dann minimal mehr Abstand halten, beim weiter gehen war dann aber wieder der Abstand geringer.
Es ist mir absolut klar, das ein schwarzer Cane Corso mehr Eindruck hinterlässt als ein Schoßhündchen. Die Beisskraft von etwa 700 kg ist da ja auch ein Aspekt.
Maulkorb ab, das nimmt solchen Typen ihre Sicherheit da Maulkorb dann keine Gefahr ist. Klar musst du ihn halten können, denn der Hund darf klar trotzdem nicht beißen.
ideal entweder stehen bleiben, oder dann Richtung einschlafen wo du am ehersten mit Menschen rechnest
meine ist trainiert und würde aufgestellt fletschend solche auf 5m Abstand bringen. Ich kann nachvollziehen was das für eine Frau allein für Gefühls Situation ist. Aber in deinem Fall mit Maulkorb ab vermittelst du dem klar das dein Hund beißt was solche meist von allein in die Flucht schlägt
Ich geb dir klar vollkommen recht aber nach deiner Beschreibung ging Verfolgung zu lange, und das ist so das einzige was man tuen kann.
klar kann man ignorieren aber das kann hald wenn wer unschöne Dinge vor hat fix fatal werden
da ich zu viele kenne wo hald auch was passiert ist, würde mein Charakter da auf Eigensicherheit als Risiko gehen ( ich kann hald auch jede Gewichtsklasse im Ernstfall halten daher ist es klar auch entscheidungsabhängig wie gut du reagieren halten kannst)
oder Notfall Polizei anrufen
Unabhängig vom Thema: Du solltest imho UNBEDINGT jegliches aktives Involvieren des Hundes verhindern, denn ich befürchte auf Grund seiner Vorgeschichte würde sich niemand auf die Seite des Hundes stellen, sollte er durchgehen und was passieren ... ganz egal warum, da sieht man nur den grossen gefährlichen Hund ... und dann muss der das ausbaden.
Gruss
Ich hätte einfach den Maulkorb abgemacht,dann in seine richtung geschaut und dem Hund augenscheinlich erklärt in welche richtung er laufen soll. Ich kann sowieso nicht immer verstehen warum man seinen Hund,besonders im dunklen,einen Maulkorb gibt. Es mag ja vorgeschrieben sein,aber ein _Hund ist in erster Linie auch da umdich zu beschützen. Wie kann er das wenn die Schnauze zugebunden ist?
Hallo!
Ich hätte definitiv die Polizei angerufen.
Beste Grüße
Würden die da denn überhaupt kommen, da ja noch nichts passiert ist?
So lange er dich nicht anfasst, dich beleidigt oder sich vor dir entblößt, hast du keine rechtliche Handhabe gegen den Mann. Du musst schon anderen die Freiheiten lassen, welche du selbst von der Gesellschaft auch erwartest.
2-3 Meter ist mehr ale eine Armlänge entfernt, das sollte genug Sicherheitsabstand sein.
Wenn sie die Polizei ruft, weil sie jemand verfolgt, kommt die Polizei auch.
Nur weil ein Mann in 2-3 Meter Abstand über eine gewisse Zeit hinter der Frau herläuft? Das halte ich für unwahrscheinlich. Würde ich aus diesem Grund bei der Polizei anrufen, lachen die mich höchstens aus.
Das ja, aber in dem Fall hier hat er ja jegliche Bewegung mitgemacht. Ist sie links gegangen, ist er es auch, osr sie rechts gegangen, ist er es auch. Ist sie stehen geblieben, ist er es auch.
Wenn die Einsatzkräfte nicht kommen, dann wird sie entsprechend beraten, was sie alternativ machen kann. Beweismittelsicherung, Verhalten, Auftreten.
Wenn ich den Hund kurz an der Leine halte und auch auf der Seite mit dem Hund gehe (mein Hund war auf der Seite des Wegrandes) und der Person so die Möglichkeit dazu gebe vorbei zu gehen, was der nicht gemacht hat, sehe ich meine persönliche Freiheit schon eingeschränkt!
Ich wurde mal vor Jahren von einem Nachbarn belästigt, der hat in der Nebenwohnung gewohnt. Ab und an, stand er auch mal vor meiner Wohnungstür und hat gebrüllt und gegen die Tür gehämmert.
Dann rief ich die Polizei an. Die haben mir wörtlich, folgendes gesagt: "Da können wir nichts machen, erst wenn der Nachbar handgreiflich wird, können wir etwas machen. Aber sie können ja umziehen, wenn es ihnen zu viel wird mit ihrem Nachbarn".
Da bist du ja geschützt gewesen. Sie ist ja in dem Sinne verfolgt worden.
Ich denke an ihrer Stelle hätte ich mir zumindest einiges notiert und das zumindest bei der Polizei gemeldet. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass es ein neues Opfer geben wird, ist ja nicht gerade geringfügig.
Gegebenenfalls hätte ich eine Anzeige wegen Lärmbelästigung erstattet.
Es gibt keine Pflicht, dass der Mann dich überholen muss, nur weil du ihm das Vorbeigehen ermöglichst. Wenn du dich dadurch schon in deiner persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlst, ist das eher ein Fall für eine kognitive Verhaltenstherapie, aber nicht für die Polizei.
Hat er dich bedrängt? Hat er dir an den Arm oder die Handtasche gefasst? Wurde er dir gegenüber zudringlich? Hat er versucht dich zu küssen? Hat er dir auf den Po gehauen? Hat er dich verbal bedroht?
Alles Nein?
Das sind Gründe, welche die persönliche Freiheit einschränken. Alles andere ist unbegründete Angst.
Er hatte mehrere Anzeigen wegen Lärmbelästigung von mir bekommen, dadurch wurde er immer lauter und aggressiver. Die Hausverwaltung hat es auch nicht für nötig gehalten einzuschreiten.
Aber ich stand Tag für Tag und Nacht für Nacht mit dem Rücken zur Wand und die Belästigungen gingen weiter.
in dem Fall hier hat er ja jegliche Bewegung mitgemacht. Ist sie links gegangen, ist er es auch, osr sie rechts gegangen, ist er es auch. Ist sie stehen geblieben, ist er es auch.
Das ist zwar schon auffällig und auch etwas seltsam, aber er darf sich doch frei bewegen in diesem Land. Gehen, Stehen wie und wo er mag. Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet. Was ist daran nun strafrechtlich relevant?
Gem § 238 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Das könnte zumindest angeprüft werden.
Dazu muss es erst mal eine Festnahme wegen eines hinreichenden Tatverdachtes geben.
Dann folgt eine Gerichtsverhandlung mit abschließendem Urteil.
Erst dann kann das Gericht dem Verurteilten Auflagen machen, vorher nicht.
Außerdem gilt für jeden Menschen Art. 2 Satz 1 Grundgesetz.
Sie sollten sich mal besser informieren.
Wie geschrieben, der Hund ist erst seit etwa 6 Monaten an meiner Seite, und ich arbeite mit dem Hund auch so viel es geht, aber soweit bin ich mit ihm noch nicht.
Ich weiß auch nicht wie gut es mit der Auflage ist, das er den Maulkorb tragen muss, und falls der Hund dann doch ernst macht...