mal eine rechtliche frage , wie seht ihr das?

6 Antworten

Von Experte PolNRW93 bestätigt

Guten Tag!

Das mag zwar für einen Beobachter merkwürdig sein, wenn plötzlich beim Dirigieren ein Mittelfinger zu sehen ist. Für eine Strafbarkeit (in diesem Fall Beleidigung nach § 185 StGB) reicht es in diesem Kontext jedoch nicht aus. Der Dirigent beabsichtigt angesichts der Umstände jemand anders zu beleidigen. Außerdem ist das Zeigen des Mittelfingers hierbei nicht an eine bestimmte Person gerichtet. Das Opfer muss nämlich individualisierbar sein, woran es hier fehlt.

Denkbar wäre es, die Handlung als Belästigung der Allgemeinheit, mithin als Ordnungswidrigkeit einzustufen (vgl. § 118 OWiG). Ob es allerdings als grob ungehörige Handlung zu bewerten ist, ist strittig, lässt sich aber vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


perlengibtsnoch 
Fragesteller
 12.05.2024, 12:55

wow , bist du jurist... respekt

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Nein, zur Beleidigung gehört Vorsatz, den man hier nicht voraussetzen kann.

Also, anzeigen ja, aber das wird sicherlich eingestellt.

Ne, es ist ja nicht eindeutig das es eine beleidigung gegen die Person ist. Mir persönlich wäre das egal wenn mir jemand den Mittelfinger zeigt, das ist so unwichtig

Dirigiert man mit erhobenem Mittelfinger in dieser ganz bestimmten Haltung? Nein. Also kann das auch keiner missverstehen. Und wenn schon.

Zweifelhaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.