Ist es strafbar, sich an Karfreitag im WhatsApp-Status über Jesus‘ Kreuzigung lustig zu machen?
8 Antworten
Kommt auf den Einzelfall an. Könnte aber durchaus unter den § 166 StGB fallen.
Schon "dein" Einzelfall.
Falls sich jemand davon gestört fühlt und das zur Anzeige bringt wird es z.B. darauf ankommen, wie groß deine Reichweite ist. Also wieviele Personen das sehen konnten.
Bücher verbrennen ist nicht verboten. Ist ja nur Papier.
Dann kann ich ja auch Grundgesetz und Deutschlandflagge öffentlich verbrennen. Ist auch nur Papier und Stoff.
Bleibt die Frage, ob der WhatsApp-Status die Öffentlichkeit darstellt.
Es ist eine Veröffentlichung - in wie weit der Personenkreis eingeschränkt ist, ist unwichtig.
Sonst könnten auch Zeitungen schreiben, dass sie nur von zahlender Kundschaft gelesen werden dürfen.
Nein, der Staat interessiert sich nicht dafür, was einzelne Personen schreiben, außer du hättest zuvor eine Straftat begangen. Der Staat ist nicht die Kirche. Die würde das zwar nicht toll finden, aber strafrechtlich belangen würde dich dafür keiner
Strafbar wohl nicht, aber respektlos gegenüber gläubigen Christen, und zwar zu jeder Zeit. Sowas gehört sich einfach nicht.
Nein, und wenn du das grundsätzlich lustig findest, dann könntest Du es ja auch am 28. November tun, oder? Es lässt er auf Dich schließen, weil genau dieses zu tun zeigt ja einen Mangel an Sozialisierung.
Nein aber es muss nicht sein.
Was für Einzelfälle wären das denn zum Beispiel?