Mache ich mich strafbar wenn ich einer Mitarbeiterin der Führerscheinstelle sage ich werde in Gesetz prüfen ob sie Paragraph 339 StGB begangen haben?

8 Antworten

Nein, diese Aussage ist völlig belanglos und damit nicht strafbar. Die Dame wird sich nur denken, dass sie es mit einer total ahnungslosen Person zu tun hat.

Hallo 5644565

Nein, die Androhungen den Rechtsweg zu gehen kann niemals den Tatbestand einer Nötigung erfüllen, weil ja gerade gewollt, dass wütende Bürger die korrekten rechtlichen Wege gehen, anstelle irgendeinen Mist zu bauen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Schon von der Logik her haut das nicht hin, weil im Tatbestand der Nötigung von einem "empfindlichen Übel" geschrieben steht, würde der Staat jemanden wegen Nötigung verfolgen, weil er korrekte Rechtswege angedroht hat, würde er damit implizit rechtsstaatliche Gerichte als "empfindliches Übel" bezeichnen.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar

Nein. Aber deine Formulierung verstößt gegen grammatikalische Regeln der Deutschen Sprache. Das könnte dazu führen, dass sich die Frau totlacht.


5644565 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 14:04

Die ist aber meines Wissens nicht gesetzlich Pflicht

TMA01  29.10.2021, 14:05
@5644565

Nö, du darfst so falsch reden und schreiben, wie du möchtest.

LouPing  29.10.2021, 14:16
@TMA01

Und man muss nicht darüber lachen, man kann den Quark auch gelassen ignorieren….

Nö, warum auch, wen interressiert denn ein Gesetz?

Hier kann sich auch keiner vorstellen, wie ein Gesetz begangen werden könnte?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, es ist eine Absichtserklärung ohne drohenden oder nötigenden Inhalt.