Mache ich mich strafbar wenn ich einer Mitarbeiterin der Führerscheinstelle sage ich werde in Gesetz prüfen ob sie Paragraph 339 StGB begangen haben?
8 Antworten
Nein, diese Aussage ist völlig belanglos und damit nicht strafbar. Die Dame wird sich nur denken, dass sie es mit einer total ahnungslosen Person zu tun hat.
Hallo 5644565
Nein, die Androhungen den Rechtsweg zu gehen kann niemals den Tatbestand einer Nötigung erfüllen, weil ja gerade gewollt, dass wütende Bürger die korrekten rechtlichen Wege gehen, anstelle irgendeinen Mist zu bauen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Schon von der Logik her haut das nicht hin, weil im Tatbestand der Nötigung von einem "empfindlichen Übel" geschrieben steht, würde der Staat jemanden wegen Nötigung verfolgen, weil er korrekte Rechtswege angedroht hat, würde er damit implizit rechtsstaatliche Gerichte als "empfindliches Übel" bezeichnen.
LG
Darkmalvet
Nein. Aber deine Formulierung verstößt gegen grammatikalische Regeln der Deutschen Sprache. Das könnte dazu führen, dass sich die Frau totlacht.
Nö, warum auch, wen interressiert denn ein Gesetz?
Hier kann sich auch keiner vorstellen, wie ein Gesetz begangen werden könnte?
Nein, es ist eine Absichtserklärung ohne drohenden oder nötigenden Inhalt.
Die ist aber meines Wissens nicht gesetzlich Pflicht