Ist gemäß §184a StGB nur die Verbreitung oder auch bereits das Anschauen bzw. der Besitz von Tierpornografie strafbar?
3 Antworten
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Das Anschauen und der Besitz sind nicht strafbar. Das Vorrätighalten zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Verwendung nach § 184d Absatz 1 Satz 1 schon.
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glaubst du doch selber nicht. Du hast den Text im Gesetz zu hastig gelesen und nicht richtig verdaut. Aber wenigstens hast du ja jetzt korrigiert :)
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Glaub mir, ich habe keinerlei Verdauungsprobleme.
Und warum stellst du eine Frage, deren Antwort du ja offenbar schon zu kennen scheinst?
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Es war eher als eine rhetorische Frage meinerseits gedacht. Und zwar hat ein ehemaliger Richter nämlich heute auch falsch interpretiert, genau wie du ;)
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Warum stellst du denn so eine dümmliche rhetorische Frage?
Außerdem habe ich nichts falsch interpretiert, denn mir ist vollkommen bewusst, dass Anschauen und Besitz von gewalt- oder tierpornographischen Schriften nicht strafbar sind.
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Weil du "vorrätig halten" als "besitz" verstanden hattest, und zunächst den verschachtelten Satz nicht richtig im Zusammenhang interpretiert hast!!
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Nein, ich weiß, dass Vorrätighalten (was einen bestimmten Zweck einschließt) und Besitzen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Sonst wäre die Unterscheidung beispielsweise in § 184b StGB ja auch völliger Quatsch. Ich hatte nur die Zwecke die eine Strafbarkeit des Vorrätighaltens implizieren zunächst nicht aufgelistet, weil ich sie nicht auswendig kannte und nachschauen musste.
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hmm, dann hättest du aber auch erwähnen mussen dass beispielsweise der Import unter bestimmten Aspekten strafbar wäre. Es lässt weiterhin vermuten dass dein "vorrätig halten" explizit Bezug nahm auf meine Besitz-Frage, tut mir leid....
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Es nahm auch Bezug darauf, eben weil Besitz und Vorrätighalten oft gleichgesetzt werden.
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hmm, nagut. Ok. Im Zweifel für den Angeklagten ;)
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So einfach ist das aber nicht, denn das Vorrätighalten ist an den Zweck der Verbreitung, Veröffentlichung, ... gebunden, es muss also die Absicht bestehen, das zu tun.
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Was ist dein Problem? Du stellst eine Frage, deren Antwort du bereits kennst, und dann korrigierst du ziemlich frech jemandem, der dir eine "falsche" Antwort gegeben hat.
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Hallo!
Das Anschauen ist nicht strafbar. Aber wenn du es verbreitest ist es strafbar
LG
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Du kannst dir hühnernde Kühe anschauen, bis es dir schlecht wird, ist das nicht strafbar.
ah, nach zweitem Lesen hast du es jetzt kapiert? ;)