Ist gemäß §184a StGB nur die Verbreitung oder auch bereits das Anschauen bzw. der Besitz von Tierpornografie strafbar?

3 Antworten

Das Anschauen und der Besitz sind nicht strafbar. Das Vorrätighalten zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Verwendung nach § 184d Absatz 1 Satz 1 schon.


HDR22 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 16:40

ah, nach zweitem Lesen hast du es jetzt kapiert? ;)

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HDR22 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 16:42
@HansImGlueck178

glaubst du doch selber nicht. Du hast den Text im Gesetz zu hastig gelesen und nicht richtig verdaut. Aber wenigstens hast du ja jetzt korrigiert :)

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HansImGlueck178  12.09.2019, 16:43
@HDR22

Glaub mir, ich habe keinerlei Verdauungsprobleme.

Und warum stellst du eine Frage, deren Antwort du ja offenbar schon zu kennen scheinst?

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HansImGlueck178  12.09.2019, 16:46
@HDR22

Warum stellst du denn so eine dümmliche rhetorische Frage?

Außerdem habe ich nichts falsch interpretiert, denn mir ist vollkommen bewusst, dass Anschauen und Besitz von gewalt- oder tierpornographischen Schriften nicht strafbar sind.

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HDR22 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 16:47
@HansImGlueck178

Weil du "vorrätig halten" als "besitz" verstanden hattest, und zunächst den verschachtelten Satz nicht richtig im Zusammenhang interpretiert hast!!

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HansImGlueck178  12.09.2019, 16:50
@HDR22

Nein, ich weiß, dass Vorrätighalten (was einen bestimmten Zweck einschließt) und Besitzen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Sonst wäre die Unterscheidung beispielsweise in § 184b StGB ja auch völliger Quatsch. Ich hatte nur die Zwecke die eine Strafbarkeit des Vorrätighaltens implizieren zunächst nicht aufgelistet, weil ich sie nicht auswendig kannte und nachschauen musste.

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HDR22 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 16:52
@HansImGlueck178

hmm, dann hättest du aber auch erwähnen mussen dass beispielsweise der Import unter bestimmten Aspekten strafbar wäre. Es lässt weiterhin vermuten dass dein "vorrätig halten" explizit Bezug nahm auf meine Besitz-Frage, tut mir leid....

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HansImGlueck178  12.09.2019, 16:53
@HDR22

Es nahm auch Bezug darauf, eben weil Besitz und Vorrätighalten oft gleichgesetzt werden.

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HDR22 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 16:56
@HansImGlueck178

hmm, nagut. Ok. Im Zweifel für den Angeklagten ;)

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DerHans  13.09.2019, 16:44
@HDR22

Was du gespeichert hast, kannst du ja jederzeit auch verbreiten. Also hältst du den Mist "vorrätig"

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HansImGlueck178  13.09.2019, 16:49
@DerHans

So einfach ist das aber nicht, denn das Vorrätighalten ist an den Zweck der Verbreitung, Veröffentlichung, ... gebunden, es muss also die Absicht bestehen, das zu tun.

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Floriawlf  13.09.2019, 17:02
@HansImGlueck178

Was ist dein Problem? Du stellst eine Frage, deren Antwort du bereits kennst, und dann korrigierst du ziemlich frech jemandem, der dir eine "falsche" Antwort gegeben hat.

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Hallo!

Das Anschauen ist nicht strafbar. Aber wenn du es verbreitest ist es strafbar

LG

Du kannst dir hühnernde Kühe anschauen, bis es dir schlecht wird, ist das nicht strafbar.