Lohnsteuer zurückbekommen?

8 Antworten

Deinen Link lässt sich nicht öffnen (zumindest bei mir nicht).

Aber ich weiß, dass es der Mantelbogen ist.

Wenn du sonst nichts anderes hast als deine Lohneinkünfte und auch keine höheren Werbungskosten aös 1.230€ (Gehören dann in die Anlage N zur Einkommensteuererklärung rein), dann reicht dieses Formular vollkommen.

Bei dem Formular kann man ja auch gar nicht angeben, wieviel man insgesamt im Jahr 2023 verdient hat. Irgendwie kann das nicht stimmen oder?

Doch, das kann stimmen! Das FA bekommt die Daten (Bruttoarbeitslohn, gezahlte Lohnsteuer, gezahlte Sozialversicherungsbeiträge etc.) bereits elektronisch von den entsprechenden Stellen übermittelt und berücksichtigt die von Amts wegen.

Und warum gibt einem das Finanzamt das Geld eigentlich nicht einfach von sich aus?

Warum sollte es?

Du kannst nur zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten (sprich wenn du mehr Einkommensteuer in Form von Lohnsteuer gezahlt hast als Einkommensteuer im Steuerbescheid durch das Finanzamt festgesetzt wird). Und dafür bedarf es erstmal die Einreichung einer Steuererklärung deinerseits. Woher soll das FA sonst alles wissen, was du evtl. sonst noch hast?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Und warum gibt einem das Finanzamt das Geld eigentlich nicht einfach von sich aus?
Verstehe ich nicht... also klar die versuchen halt das Geld einzubehalten. Aber das ist nicht gerade korrekt oder was denkt ihr?

Das Finanzamt berechnet die Steuer individuell nach den von Dir gemachten Angaben. Die kann das Finanzamt gar nicht alle kennen, daher nicht ohne weiteres von Amts wegen eine Veranlagung durchführen.

Das Finanzamt arbeitet auf rechtlicher Grundlage und demnach durchaus "korrekt". Was nicht heißt, dass keine Fehler passieren, denn so ist das nun mal, wenn Menschen Entscheidungen treffen. Das Finanzamt versucht keineswegs "das Geld einzubehalten", aber nachtragen wird es Dir das Geld auch nicht.

Muss man wirklich nur dieses Formular ausgefüllt zum Finanzamt schicken?

Wenn Du nur Lohneinkünfte hast und sonst nichts beantragen willst, ja. Es sind keine weiteren Daten einzutragen, weil diese beim FA schon vorliegen und automatisch berücksichtigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Ja es ist wirklich "so einfach"

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, es gibt die Vordrucke und Elster.de (kostenlos) und es gibt PC Programme und Apps (seriöse kosten etwas). Und es gibt die Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater.

Such dir eines aus.

Von den Apps halte ich persönlich nur bedingt etwas, wenn es unbedingt eine App sein soll, nimm hier die günstige Variante die können so ziemlich alle das Gleiche.

Mein Rat:

Nutze am besten Elster.de

 

Was könntest du  so absetzen?

  • Werbungskosten 
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Und denn gibt es noch Steuerermäßigungen

Werbungskosten:



 Werbungskosten sind Aufwendung die du zum Erhalt, Erlangen oder zur Sicherung deiner Einkünfte tätigst. Typische Werbungskosten sind neben Arbeitsmittel (typische Berufskleidung, Schreibmaterial etc) und Fortbildungskosten eben auch Fahrten zur Arbeit, diese werden mit der sog. Entfernungspauschale angesetzt, oder aber Auswärtstätigkeiten (über 8h von deiner 1. Tätigkeitstätte UND deiner Wohnung abwesend).



Grundsätzlich kann man sagen: Sämtliche Aufwendungen die du für deinen Job tätigst stellen grundsätzlich Werbungskosten dar. Ein Abzugsfähigkeit musst du im Zweifel aber glaubhaft machen.

Sonderausgaben:

  • Beiträge für die Altersvorsorge
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zu weiteren Versicherungen
  • Unterhalt für geschiedenen EhepartnerIn
  • gezahlte Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für die erste Ausbildung (sofern keine betriebliche Ausbildung)
  • Kinderbetreuungskosten

 

außergewöhnliche Belastungen:



Hier wird es in der Tat etwas "tricky, denn das EStG definiert außergewöhnliche Belastungen so:



 "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen so stellen dieses Aufwendungen außergewöhnliche Belastung dar".

Wer also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen gezwungen ist, für besondere Umstände zu bezahlen, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es gibt keine allgemeingültige Liste für sämtliche außergewöhnlichen Belastungen, es ist im Grunde immer vom Einzelfall abhängig.



Hier mal ein paar "klassische" Beispiele

  • Krankheitskosten sofern die Aufwendungen medizinisch notwendig sind
  • Pflegekosten und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern
  • Unterhaltskosten für Angehörige
  • Beerdigungskosten
  • Augenoperationen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren
  • Kosten für künstliche Befruchtungen
  • Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung
  • Wiederbeschaffungskosten nach einem unabwendbares Ereignis (Feuer, Flut)

Steuerermäßigungen gem §35a EStG:



Hier gibt es Möglichkeiten um 20% der Lohnkosten steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist das die Tätigkeiten im Haushalt von dir ausgeführt werden.

  • haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen bei mir angestellten Minijobber
  • haushaltsnahe Dienstleistungen der nicht Minijobber ist
  • Handwerkerleistungen

Darüber hinaus gibt es noch die Steuerermäßigungen gem. §35c EStG für energetisches Bauen seit 2020. 

Die es für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind, für energetisches Baumaßnahmen gibt. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Die geben dir nicht "einfach" etwas, oder gar alles, wieder. Du gibst in der Steuererklärung deine Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben an.

Das Finanzamt weiß nicht von sich aus, wie viel du abzusetzen hast. Das Finanzamt arbeitet daher mit einem sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von (2023) 1.230€. Diese werden "automatisch" von deinem Einkommen abgezogen und die Steuerlast dadurch gesenkt. Wenn du mehr abzusetzen hast (was i.d.R. der Fall ist), musst du das dem Finanzamt erklären ("Steuererklärung").

Das Finanzamt kennt deine Bruttoeinkünfte bereits.

Wenn du nix abzusetzen hast, dann wurde deine Steuer bereits richtig berechnet, dann gibt es auch nichts raus. Nur, wenn du z.B. einige Zeit des Jahres weniger oder gar nicht gearbeitet hast.

Manch Menschen haben auch verschiedene Einnhmquelken, das muss erst mal zusammen gebracht werden, um die richtige Steuer zu berechnen.

Andere haben was abzusetzen. Sie haben vielleicht einen weiten Fahrweg zur Arbeit oder Fortbildungskosten oder hohe Krankheitskosten. Oder Kosten für Hausmeister, Wartungsarbeiten etc. aus der Mietabrechnung. Darauf zahlt man keine Steuern und man bekommt noch ws zurück.

Dazu braucht man aber Anlage N und weitere Formulare. Das Finanzamt weiß ja vorher nicht, was anzurechnen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung