Equidenpass wieder zurückbekommen?

3 Antworten

die lösung finde ich schon länger bescheiden.

es müsste eine regelung geben, dass zwei ausfertigungen des passes vorhanden sind. ist der eigentümer auch besitzer (also wird das pferd in eigenregie gehalten), verbleiben beide teile beim eigentümer.

steht das pferd in einem pensionsstall, bekommt der stallbetreiber den pass und der eigentümer behält den zweiten teil - eine lebensbestätigung - sprich eine art geburtsurkunde, damit er was in der hand hat. die geburtsurkunde gilt als eigentumsnachweis. die FN hat sich noch nicht zu einer solchen änderung durchringen können.

es ist tatsächlich so - der equidenpass muss beim pferd sein. du musst ihn z.b. auch dabeihaben, wenn du zum turnier fährst oder mit deinem pferd in den urlaub fährst.

es sollte an jedem stall schliessfächer für die equidenpässe geben. für jeden eins. einen generalschlüssel hat der stallbetreiber (der pass wird z.b. für impfungen benötigt) und jeder einsteller einen für den pass für sein pferd.

du kannst den equidenpass auch in eigenregie im stall aufbewahren. der pass muss beim pferd sein. zuhause darfst du ihn nicht aufbewahren.

ein chip, der die daten des passes enthält, wäre eine andere möglichkeit.

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PeppysGirl  15.04.2020, 13:29

Es ist doch auch jetzt schon so dass die Eigentumsurkunde als Eigenstumsnachweis zählt und nicht der Pass?

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Ganz einfach, Stallbesitzer Fragen. Dieser muss den Pass genau zum Umzug rausgeben. Ist dieser noch bei der FN oder Zuchtverbandsführung, dort um rausgabe bitten.

Natürlich kann man bei Umtrag auch ohne Epass umziehen. Bescheinigung der Umtragung durch Verband reicht.

Übrigens ist der Kaufvertrag die einzige gültige Eigentumsurkunde, weder Pass noch Lebendurkunde ist ein Beweis des Eigentums am Pferd.

Ich habe auch die Pässe der Pferde am Stall und gebe diese bei berechtigten Interesse der Eigentümer raus, Turnierbesuch, Reise etc. ansonsten gehören diese Pässe dem Pferd und nicht dem Eigentümer .Müssen im übrigen zurückzugeben werden beim Ableben eines Pferdes.

Ob man die wirklich noch brauch? Eher nicht, Chip und Datenbank würde reichen, wo auch alle Kontrollen und Medizinische Versorgungen verzeichnet werden. Nur müsste jeder Stallbesitzer auch Lesegeräte vorhalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Nina2803200 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 21:46

Super, danke für die Antwort 👍

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Hat der SB den Pass an die FN geschickt und ist dieser jetzt noch bei der FN oder noch/schon wieder beim SB?

Je nachdem musst du eben entweder den Pass vom SB zurückfordern sobald du den Stall verlässt oder bei der FN Bescheid geben dass sie den Pass sobald er umgeschrieben ist an Dich zurücksenden und nicht an den SB.

Ohne E-Pass den Stall wechseln darfst du nicht, denn der Pass muss zu jeder Zeit beim Pferd sein. Außer natürlich der Pass ist noch bei der FN - dann kannst du ihn ja logischerweise nicht mitführen. Jedoch hoffe ich dass du bevor du ihn abgegeben hast eine Kopie gemacht hast damit du im Falle einer Kontrolle etwas vorzeigen kannst.

Im Übrigen ist mir diese Gesetzesänderung noch nicht bekannt dass der SB jetzt auf einmal dafür zuständig ist den Besitzerwechsel einzutragen und nicht mehr der Besitzer des Pferdes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – zert. Fütterungsexperte, Pensionsstall, QH-Zucht, Turnier

Nina2803200 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 19:55

Vielen Dank für deine Antwort!

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