Letzte Miete von Kaution abziehen?
Guten Tag,
geplant war es, dass ich erst Ende April ausziehe. Jedoch habe ich mich wegen der derzeitige Lage entschlossen jetzt schon auszuziehen.
Habe dann mit dem Vermieter vereinbart, dass er einfach die Kaution behält und das dann für die nächsten zwei Monatsmieten gilt.
Kann man das rechtlich so machen? Also wenn wir dann noch eine Vereinbarung machen. Wenn ja, wie sieht so eine Vereinbarung schriftlich aus? Was muss alles reingeschrieben werden?
LG
5 Antworten
Wenn der Vermieter dem (schriftlich!) zustimmt, geht das natürlich.
Das war aber nicht die Frage. Im Übrigen teilt der FS mit, dass der Vermieter ihm dieses Recht zugestanden hat.
Du kannst mit dem Vermieter vereinbaren was Du willst.
Richtig ist das nicht so, denn der Vermieter wäre ja blöde wenn er das so macht.
Denn wenn Schäden in der Wohnung sind, dann ist ja die Kaution die mit den vorigen Mieten verrechnet wurde nicht mehr vorhanden.
Daher glaube ich nicht, daß der Vermieter das zuläßt.
Haben das eigentlich schon vereinbart und der Vermieter hat auch schon zugestimmt, weil ein Vermieterwechsel stattfand und das Unternehmen eh vorhatte neu zu sanieren
Ich hoffe Du hast das schriftlich, sonst kann er die nicht gezahlte Miete noch nachträglich verlangen.
Ja wollte das schriftlich verfassen. Deswegen wäre meine Frage auch, wie ich das schriftlich verfassen kann. Kenn mich da nicht so gut aus
Leider kann man das rechtlich so nicht machen, so jedenfalls der BGH. Zudem wird das nicht reichen, denn es müssen ja auch die BK-Vorauszahlungen bezahlt werden. Wovon?
Und so schnell auszahlen macht ja auch kein Kontogeber mit.
Die Kaution ist ja als Absicherung gedacht, z.B. wenn du die verziehst und Schäden in der Wohnung bleiben die der Vermieter sonst auf eigene Kosten tragen müsste.
Das funktioniert nicht und ist rechtlich gar nicht zulässig.
Doch, wenn beide Parteien das vereinbaren geht es. Mieterseitig allein natürlich nicht.
Ich kenne keinen Vermieter, der so dämlich ist.