Gemeinsame Wohnung mit dem Ex?

Schauspieler691  22.04.2023, 10:30

Wer ist denn der Hauptmieter ?

ichweissnich420 
Beitragsersteller
 22.04.2023, 10:32

wir beide stehen im Mietvertrag & wir bezahlen die Miete beide

kevin1905  22.04.2023, 11:09

Hat schon ein Konakt mit dem Vermieter stattgefunden? Wäre er bereit dir alleine die Wohnung zu vermieten?

ichweissnich420 
Beitragsersteller
 22.04.2023, 11:11

wie gesagt ab und an sagt er, er überlässt mir die Wohnung & wenn wir wieder streiten sagt er, dass er aus Prinzip nicht gehen wird. Die Vermieterin würde mir 100% das Ja geben

9 Antworten

Gemeinsamer Mietvertrag, selber schuld.

Den könnt Ihr nur gemeinsam kündigen, tut er das nicht hat er jedes Recht in SEINER Mietwohnung zu bleiben.

Kündigt Ihr tatsächlich gemeinsam steht Ihr BEIDE ohne Mietvertrag da, was die Vermieterin auch immer "100%" versprach ist dann hinfällig.

Ich glaube auch kaum das es einklagbar ist das er SEINEN gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen habe. Selbst wenn einer von Euch auszieht hat er immer noch jederzeit das Recht SEINE Mietwohnnung zu betreten und nach Gutdünken zu nutzen.

Verärgere ihn also nicht wenn Du willst das er gemeinsam mir Dir kündigt.

Die Vermieterin würde mir 100% das Ja geben

Dann setz doch eine Kündigung auf und gib dem Ex bis Ende nächster Woche diese zu unterschreiben und mach ihm unmissverständlich klar, dass du seine Zustimmung sonst einklagen willst.

Was du und die Vermieterin hinterher machen, sprich einen neuen Mietvertrag mit dir als alleiniger Mieterin, kann ihm doch egal sein und geht ihn nichts an.


ichweissnich420 
Beitragsersteller
 22.04.2023, 11:35

kann ich aber eine Kündigung für ihn aufsetzen ohne dass er mir das Ja gibt?

kevin1905  22.04.2023, 11:51
@ichweissnich420
kann ich aber eine Kündigung für ihn aufsetzen ohne dass er mir das Ja gibt?

Aufsetzen kannst du alles aber ohn seine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.

Wenn er die Kündigung nicht unterschreibt, hast du nur ein Mittel und das wäre ihn auf Zustimmung zu verklagen, dann ersetzt die gerichtliche Entscheidung seine Zustimmung.

Du könntest deine Ansprüche (Inventar, usw.) rechtlich prüfen lassen. Eine gemeinsam getroffene Entscheidung ist natürlich immer günstiger.

Alles Gute!

Einen gemeinsamen Vertrag kann man nur gemeinsam kündigen oder ändern. In eurem Fall gibt es drei Parteien, die sich einigen müssen: deinen Ex, dich und euren Vermieter.

Wenn nur einer einer neuen Lösung nicht zustimmt, kannst du deine ganzen Vorstellungen vergessen.

Finde also erst mal raus, ob der Vermieter dich überhaupt als alleinigen Mieter akzeptieren würde.

Wenn nicht, braucht ihr beide neue Wohnungen, wenn ihr euch nicht auf eine Zweck-WG einlassen wollt.

Wenn du alleine bleiben darfst, verhandle mit dem Ex. Vielleicht fühlt er sich übervorteilt, weil er den Kühlschrank gefüllt und Strom und Internet bezahlt hat, während du "deine" Möbel abgestottert hast? Oder sein Ego erlaubt ihm keinen Auszug, wenn er nicht zumindest einen symbolischen Sieg erringt und wenigstens den Fernseher und die Designerlampe mitnehmen darf.

In dem Fall gilt dann meist "Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende..."

Und bitte, lerne aus der Geschichte: bei gemeinsamen Mietverträgen gewinnt am Ende v.a. der Vermieter! Wenn möglich, immer darauf verzichten und stattdessen als Haupt- und Untermieter bzw. "angemeldeter Mitbewohner" einziehen.


ichweissnich420 
Beitragsersteller
 22.04.2023, 11:09

Ich dürfte alleine wohnen, da ich bei der Vermieterin schonmal eine Wohnung alleine gemietet habe & wir uns gut verstehen.

Mein Ex nimmt natürlich seinen Fernseher mit der über 1.000€ gekostet hat, das war natürlich das wichtigste für ihn , statt die Möbel.

Von daher versteh ich nicht wieso er so einen aufstand macht und nicht nach einer Wohnung schaut.. Bin extrem verzweifelt und habe Angst alles zu verlieren. Er hat mir im streit auch gedroht alles kaputt zu schlagen.

Bin jetzt erstmal bei meinen Eltern, aber lange will ich denen auch nicht auf dem Buckel sitzen..

Hab aufjedenfall davon gelernt

DODOsBACK  22.04.2023, 11:42
@ichweissnich420

Es geht in solchen Fällen nicht immer nur um Recht und Gesetz oder abstrakte Vorstellungen von Gerechtigkeit, sondern auch um eine individuelle Lösung. Vielleicht kannst du den Ex ja "rauskaufen", indem du ihm für einen zeitnahen Auszug seine Hälfte der letzten x Monatsmieten zurückgibst, damit er anderswo ein bisschen Startkapital hat.

Auch wenn du bei so einem Kompromiss (gefühlt) ordentlich draufzahlst, wäre er letztlich wohl trotzdem billiger und auch sehr viel schneller und nervenschonender als Anwälte und Richter.

Überleg dir, ob es Leute gibt, die zwischen euch vermitteln könnten und bitte sie um Hilfe.

Mach ihm ein lohnendes Angebot, aber mach ihm auch klar, was die Alternativen wären: du könntest DEINE Möbel jederzeit rausholen (lassen) und auf einer gemeinsamen Kündigung bestehen, sie ggf. sogar einklagen.

https://www.promietrecht.de/Mieterkuendigung/Trennung-ein-Mieter-will-aus-gemeinsamen-Mietvertrag-raus-E3024.htm#5

Und versetz dich bei all deiner Wut auch mal in seine Lage: du bleibst im gemeinsamen Nest, während er wieder bei Null anfangen muss, weil er "so blöd" war, seinen Besitz für deine Traumeinrichtung zu entsorgen...

Irgendwie nachvollziehbar, dass ihm das nicht gefällt!

Der wird er wohl dir die Kaution zurück zahlen müssen. Er hängt noch an dir. Pack am besten alles, nehme die Möbel mit und fertig ist.