Leichtkraftradkennzeichenn an Motorrad?
Hallo,
habe mein Motorrad (rs 457) über den Händler anmelden lassen (Zulassung, Kennzeichen etc).
Nun hab ich grad gesehen, dass an meinem Motorrad ein Leichtkraftradkennzeichen angebracht wurde, das ist so nicht erlaubt oder?
Meint ihr das die Zulassungsstelle das Kennzeichen auf deren Kosten austauscht?...ist ja nicht mein Fehler gewesen.
danke schonmal🫶🏼
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
kennzeichen ist kennzeichen # ob am auto oder am krad !
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lenaxhzr/1717946452421_nmmslarge__0_427_1284_1283_c915dfeea251adb17f508aadb5df92a8.jpg?v=1717946452000)
Die Formate sind aber unterschiedlich je nach ccm.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mariomadda69/1663451722957_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1663451723000)
Das gibt es so nicht mehr nur für leichtkrafträder...das kannst du an allen Mopeds ab 125 ccm fahren
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mariomadda69/1663451722957_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1663451723000)
Die Rechtsgrundlage weiß ich doch nicht,aber ich weiß was ich in der Zulassungsstelle gefragt wurde u weil ich das auch nicht kannte habe ich nachgefragt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Mein obiges Zitat stammt aus der Fahrzeugzulassungsverordnung, welche es der Behörde ausdrücklich verbietet, ein solches Kennzeichen einem Kraftrad zuzuteilen.
Sofern du nicht belegen kannst, dass die FZV außer Kraft gesetzt wurde, was ich im Übrigen höchstgradigst zu bezweifeln wage, gehe ich davon aus, dass du dich schlichtweg irrst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mariomadda69/1663451722957_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1663451723000)
na wenn du meinst, ich kann nur sagen was mir im Straßenverkehrsamt angeboten wurde...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Dir wurde ein kleines Kraftradkennzeichen angeboten, welches nichts mit einem Leichtkraftradkennzeichen zu tun hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lenaxhzr/1717946452421_nmmslarge__0_427_1284_1283_c915dfeea251adb17f508aadb5df92a8.jpg?v=1717946452000)
Okay, also gibt es dieses Format für Motorräder nicht, nur Leichtkrafträder. Dann wurde es also falsch zugelassen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mariomadda69/1663451722957_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1663451723000)
Nein,alles richtig...wie gesagt,AB 125ccm...also auch an einer 1400ter zb
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lenaxhzr/1717946452421_nmmslarge__0_427_1284_1283_c915dfeea251adb17f508aadb5df92a8.jpg?v=1717946452000)
Seit wann ist das so? Hatte geneu das Format was ich jetzt an der rs457 auch an der rx125. Und dacht immer Motorräder haben andere Formate als Leichtkrafträder
Anlage 4 FZV, Abschnitt 1:
Kannst du bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage begründen, warum ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen nicht nur für Leichtkrafträder und LoF-Fahrzeuge nach §12 Abs 6 Nr 1 FZV, sondern für jedes beliebige Fahrzeug zugeteilt werden darf?