Auto abmelden und anderes Gebrauchtes anmelden?
Guten Tag, ich erkläre vorerst mal die Situation.
Ich habe vor geringer Zeit beschlossen mein zurzeitiges Auto zu verkaufen und das bei dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft hatte und möchte aber von einer Privatperson die etwa 110km weiter weg wohnt das Auto abkaufen. Soweit wäre das alles okey, bloß da das mein erster Autoverkauf und neuanmelden eines anderen Fahrzeugs das von einer privat Person und keinem Händler stammt, bin ich etwas unschlüssig mit der Herangehensweise.
Da ich vor 2 Jahren das anmelden von meinen Zurzeitigen Auto nicht machen musste, da das alles vom Händler gemacht wurde, das einzigste um was ich mich kümmern musste, war die Versicherung abzuschließen und die Nummer dem Händler zu geben.
So wie geht den das ab, wenn ich mein Auto jetzt beim Händler verkaufe, dieser wird es ja dann Abmelden und automatisch wird ja meine Versicherung und die Steuern die ich dazu zahlen muss gestoppt bzw diese muss ich nicht zahlen. Kann dann der Händler das Kennzeichen was och inmoment nutze für mich Reservieren das ich dieses nutzen kann für das folgende Fahrzeug oder muss ich das machen?
2. Frage, wenn ich dann das andere Fahrzeug von dem privat Händler gekauft habe, bekomme ich ja Fahrzeugpapier 1 und 2 von ihm zugestellt, dieser wird ja dann vor der Übergabe selbst das Fahrzeug abgemeldet haben, Oder? Dann muss ich diese Papiere nehmen und damit zur Zulassungsstelle gehen und es dort anmelden davor ja auch Versicherung abschließen und diese Nummer mit zur Zulassungsstelle nehmen korrekt, inkl Personalausweis oder Reisepass und Die 2 Fahrzeugpapiere Plus mein Kennzeichen oder? Wenn ich dann mein Kennzeichen sozusagen angemeldet habe mit dem ganzen drumherum kann ich dieses in das andere Fahrzeug anbringen und dieses nutzen.
Bloß die Frage ist nun, da der Privathändler etwa 110km von mir weg wohnt und sagen wir mal dieser das Fahrzeug noch angemeldet hat, ich aber das Fahrzeug abbezahlt habe, kann ich trotz wenn dieser es noch angemeldet hat nutzen und sozusagen mit einen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren und es dort vor Ort abmelden, wenn dieser natürlich vorher besceid gegeben hat, oder kann ich das neue Fahrzeug bei meinem Händler anmelden? Oder wie macht man sowas und in welcher Reihenfolge?
Mvg
3 Antworten
- Ja kann reserviert werden, den Wunsch aber zusätzlich äußern um auf Nummer sicher zu gehen
- Ja das geht aber nur bei der Zulassungsstelle in deinem Landkreis, nicht in einem anderen z.B. beim Verkäufer.
mitnehmen musst du:
ZB 1&2 + EVB-Nummer + Schilder + TÜV-Bericht + Ausweis + Kontodaten für Steuer
du fährst hin und kaufst das Auto, dann fährst du heim und meldest es an oder du besorgst dir beim Verkäufer Kurzzeitkennzeichen.
Was soll ein Privathändler sein?
Wenn’s ein Händler ist, wird das Fahrzeug bestimmt abgemeldet sein.
Wenn der noch angemeldet ist, dann kannst du, wenn der Verkäufer zustimmt, das Auto angemeldet zu dir fahren und dann bei dir ummelden :)
schau aber bitte das Auto genau an, du hast keine Gewährleistung und Privatpersonen verschweigen sehr gerne Mängel, da diese dafür nicht haftbar/ nur schwer haftbar gemacht werden können.
Wenn das Auto noch angemeldet ist, kannst du es einfach ummelden.
Alles andere ist soweit richtig, zu den von dir aufgeführten Papieren brauchst du allerdings noch einen Nachweis über die gültige HU. Manche Zulassungsstelle besteht auf Vorlage des Prüfberichtes, anderen reicht der Eintrag im Fahrzeugschein.
Sage dem Verkäufer er soll das Auto abmelden. Dann fährst du mit deinem zum Verkäufer ubd holst die Papiere.
Dann meldest du dein altes ab und meldest im gleichen Gang dein neues Auto an. Du brauchst halt ne neue eVb. Jezt schaust du, wie du zum neuen Auto kommst, evtl mit dem Zug oder fahren lassen. Dann machst du die Kennzeichen dran und fährst los.
Kennzeichen werden 6 Monate auf dich reserviert
Entschuldigung ich wollte Privatverkäufer schreiben, mein Fehler ;)