Lehrerin behauptet Ich hätte von Google abgeschrieben!?

csor77  28.09.2024, 12:45

Und, hast du?

Ars093 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:45

Nein!

8 Antworten

Wenn sie das behauptet, muss sie es beweisen. Zumindest dann, wenn sie aus ihrer Unterstellung für Dich negative Konsequenzen ableiten sollte.

Die reine Behauptung kann sie sich an den Hut stecken, in die Haare schmieren oder vor‘s Knie nageln; ganz nach Belieben.

Gruß Matti

Von Google abschreiben geht nicht. Google ist die Suchmaschine aber keine Quelle. Die soll dir konkret zeigen von wo du kopiert hast


Ars093 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 13:44

Hab Ich ihr gesagt!

Dann soll sie dir die Quelle nennen, auf der ihre Behauptung basiert. Wenn du dann beweisen kannst, dass du der Urheber exakt der genannten Quelle bist oder du belegen kannst, dass du das früher schon mal ins Internet gestellt hattest und ihre Quelle nur eine Kopie von deinem Text ist, sollte das kein Problem sein.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ars093 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 13:22

Ich habe mein Text nicht ins Internet gestellt und außerdem ist der selbstgeschrieben

notting  28.09.2024, 13:23
@Ars093

Dann soll sie dir ihre Quelle nennen. Wenn der Text praktisch exakt der gleiche ist, hast du Pech.

notting

Ars093 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 13:23
@notting

Hab Ich ihr geschrieben! Ich habe den Text selber geschrieben!

notting  28.09.2024, 13:24
@Ars093

Und, hast du die Quelle? Wenn ja und sehr gleich: Pech.

notting

Ars093 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 13:27
@notting

Nein, sie hat noch nicht geantwortet und auch wenn diese sehr ähnlich sind ist das nicht meine Schuld!

adabei  28.09.2024, 14:15
@Ars093

Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Wenn der Text wirklich ziemlich ähnlich ist und du nur einige Wörter ausgetauscht hast, dann ist es ein Plagiat.

Ars093 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 16:14
@adabei

Ich habe den Text selber geschrieben! Ich habe mit eigenen Worten geschrieben und nichts umgeschrieben!

adabei  28.09.2024, 17:06
@Ars093

Dann hast du ja nichts zu befürchten.

Moin,

so etwas kann sie nur behaupten, wenn sie einen Teil deines Textes in die Suchmaschine ihrer Wahl eingegeben hat und dann fündig geworden ist. Wenn sie also in deinem Text Passagen gefunden hat, die ganz oder in großen Teilen mit dem von ihr gefundenen Text aus dem Internet übereinstimmen, dann kann sie davon ausgehen, dass du den Text nicht selbst verfasst, sondern mehr oder weniger stark übernommen hast. Das nennt man dann ein Plagiat.

Da reicht es auch nicht, wenn du hier und da ein anderes Wort benutzt hast oder manchmal ein verbindender Satz von dir stammt und im anderen Text fehlt.

Sie kann das behaupten, da die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Menschen unabhängig voneinander mehr oder weniger den gleichen Text schreiben, verschwindend gering ist. Das Problem ist, dass sie anfänglich dir beweisen muss, dass der Text nicht von dir stammt. Aber wenn sie einen Text im Internet findet, der deinem so ähnlich ist, dass man sagen kann, die Texte seien nahezu identisch, kehrt sich die Beweislast um. Das heißt, dass nun du beweisen musst, dass du nicht abgeschrieben bzw. Passagen übernommen hast. Das wird nicht leicht sein. Insofern wirst du wahrscheinlich damit leben müssen, dass sie bei ihrer Einschätzung bleibt.

Wenn ich dir einen Rat geben darf: Sollte sie wirklich einen ähnlichen Text gefunden haben, lass ihn dir zeigen und vergleiche die Texte. Sollten sie tatsächlich gleich sein, versichere ihr, dass das ein Zufall sein muss. Sei dabei einlenkend, nicht fordernd oder aufsässig. Du willst (wenn sie einen Text gefunden hat) etwas von ihr, nicht (mehr) umgekehrt. Biete an, eine weitere (andere) Arbeit anzufertigen. Sag, dass du zwar nicht beweisen kannst, dass du nicht abgeschrieben hast, aber gerade weil du nicht abgeschrieben hast, könntest du dir das auch nicht erklären.
Und wenn sie auf all das nicht hört oder eingeht, wirst du damit klarkommen müssen. Das erscheint dir vielleicht ungerecht, aber wie wäre denn umgekehrt deine Entscheidung, wenn du zwei überaus ähnliche Texte vor dir hättest, von denen beide Autoren behaupten, sie alleine verfasst zu haben?! Würdest du das nicht auch für unglaubwürdig halten?

LG von der Waterkant


Ars093 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 13:21

Aber trotzdem Ich habe nicht abgeschrieben

DedeM  28.09.2024, 14:35
@Ars093

Ja, das glaube ich dir. Aber du musst deine Lehrerin davon überzeugen. Und da werden dir Forderungen nach Gerechtigkeit oder sonstige aggressive Töne nicht helfen. Such ein vernünftiges Gespräch und bleibe dabei sachlich und ruhig. Erkläre ihr, dass du mit ihr zusammen nach einer Lösung suchen willst. Du darfst betonen, dass du unschuldig bist. Aber gestehe ihr zu, dass sie diesen (falschen) Eindruck bekommen konnte. Wie gesagt, sucht gemeinsam nach einer Lösung...

Heutzutage benutzen sehr viele SchülerInnen ChatGPT, weshalb die LehrerInnen gerne mal davon ausgehen, das dies der Fall ist, wenn der Text recht gut ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Engagierte Schülerin eines Gymnasiums