Kurz vor Bundestagswahl umziehen?

3 Antworten

Kommt darauf an, wie knapp vor der Bundestagswahl der Umzug und die Ummeldung erfolgt. Wobei zum jetzigen Zeitpunkt wohl vor allem der 3. Fall relevant ist, bei dem man dann am vorigen Ort oder durch Briefwahl wählen muss.

Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?

1. Fall: Umzug und Ummeldung bis zum 42. Tag vor der Wahl (15. August 2021)

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.

2. Fall: Umzug und Ummeldung in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (16. August bis 5. September 2021)

Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.

3. Fall: Umzug und Ummeldung nach dem 21. Tag vor der Wahl (ab 6. September 2021)

Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bereits bis zum 21. Tag vor der Wahl (5. September 2021) – also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen. Das Antragsformular finden Sie auf dieser Internetseite.

Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/waehlerverzeichnis-umzug.html


munichclub 
Beitragsersteller
 10.09.2021, 15:40

@mihisu aber wenn man ein Wahlschein per Post für Briefwahl gekriegt, den kann man auch im neuen Ort abgeben?

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mihisu  10.09.2021, 16:38
@munichclub

Naja. Man kann dann die ausgefüllten Briefwahlunterlagen natürlich auch von dem neuen Ort aus per Post versenden (entsprechend rechtzeitig).

Wenn man trotz beantragter Briefwahl am Wahltag in einem Wahllokal wählen möchte, muss man mit dem Wahlschein zu einem Wahllokal im „eigenen“ Wahlkreis gehen, in dem du als Wähler eingetragen bist. Der entsprechende Wahlkreis sollte auch auf dem Wahlschein vermerkt sein. Wenn man die Briefwahl vor Umzug beantragt hast, wird das dann wohl der alte Wahlkreis sein, sodass man dann nicht im neuen Wahlkreis zum Wählen in Wahllokal gehen kann.

Wie kann ich in einem anderen Wahlbezirk wählen?
Möchten Sie am Wahltag in einem anderen als in „Ihrem“ Wahlbezirk wählen, müssen Sie zuvor rechtzeitig einen Wahlschein beantragt haben. Mit diesem können Sie einen beliebigen Wahlbezirk innerhalb Ihres Wahlkreises aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand ein.
Eine Wahl in einem Wahlbezirk außerhalb des „eigenen“ Wahlkreises ist nicht möglich.

https://bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/briefwahl.html#6a5388d8-0d60-4781-ae05-efa9654551e8

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Innerhalb von 42. Tagen vor der Wahl dann in dem alten Wahlkreis, da du in diesem dann gelistet bist. Man kann es, soweit ich weiß beantragen, doch im neuen zu wählen, aber da habe ich keine Ahnung, wie aufwendig das ist.

Mach Briefwahl, damit ist das Problem gelöst.


guitschee  10.09.2021, 15:03

Trotzdem relevant, da sich die Kandidaten und Listen ja unterscheiden.

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lesterb42  10.09.2021, 15:05
@guitschee

Vor allem ist das relavant, weil er die Wahlunterlagen noch am alten Wohnort bekommen hat. Wenn er dann nicht mehr dort ist, macht er eben Briefwahl.

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guitschee  10.09.2021, 15:06
@lesterb42

Nein, es geht vor allem darum, für welchen Wahlkreis er wählen darf/will.

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