Kündigungsfrist TvöD?
Ich habe einen TvöD Vertrag.
Ich habe 2019 meine Ausbildung beim selben Arbeitgeber gemacht, bei dem ich auch jetzt tätig bin.
Zählt die Ausbildungszeit mit in die Beschäftigungszeit? Oder wird ab da gerechnet, ab wann ich ausgelernt und fest eingestellt wurde? Weil je nachdem ändern sich ja die Kündigungsfristen.
Und was genau bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende? Wann wäre (stand heute) der frühste Termin meinen Arbeitgeber zu verlassen und bis wann müsste ich die Kündigung abgeben?
5 Antworten
Die Kündigungsfristen im TVöD richten sich nach der "Beschäftigungszeit" - nach § 34 Abs. 3 TVöD werden die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegten Zeiten als Beschäftigungszeit berücksichtigt.
Daher ist die Ausbildungszeit keine Beschäftigungszeit, denn es besteht kein Arbeitsverhältnis sondern es handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis.
Mit der Abschlussprüfung endet die Ausbildung und damit der Vertrag.
Bei Übernahme wird ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt.Ab diesem Zeitpunkt gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn sie nicht im Vertrag anders vereinbahrt wurden.
Die Ausbildungszeit wird aber bei der Betriebszugehörigkeit mit angerechnet. Das ist z.B. wichtig, wenn man betriebsbedingt gekündigt wird und nach Sozialplan eine Abfindung bekommt.
3 Monate bis zum Quartalsende heißt:
Du musst immer vor Beginn des nächsten Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) kündigen, damit das Arbeitsverhältnis zum Ende des nächsten Quartals
(31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) beendet ist.
Der Arbeitgeber müsste jetzt bis spätestens 31.12.2024 Deine Kündigung erhalten, damit das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 beendet ist.
Es wird bei dir sicherlich einen Personalrat geben. Wende dich in solchen Angelegenheiten an diesen.
Wie das mir der Anrechnung Deiner Ausbildung aussieht, weiß ich leider nicht. Aber drei Monate zum Quartalsende bedeutet, dass Du noch vor dem 31.12. kündigen müsstest, um zum 31.03. gehen zu können. Wenn Du erst im Januar kündigst, könntest Du erst zum 30.06.2025 gehen, da zum 31.03. das Quartal endet und Du dann nicht die 3 Monate davor eingehalten hättest. Ich hoffe, das war verständlich. LG
Wenn du direkt nach der Ausbildung uebernommen wurdest, zaehlt die Ausbildungszeit mit.
Mit der Frist 3 Monate zum Quartalsende kannst du heute fruehestens zum 31. Maerz 2025 kuendigen. Eine Kuendigung ist dann nur zum 31.3, 30.6., 30.9. und 31.12. moeglich und muss mindestens 3 Monate vorher beim Arbeitgeber zugehen.
Anscheinend zaehlt die Zeit der Ausbildung bei Arbeitsverhaeltnissen, die dem TVöD unterliegenden, tatsaechlich nicht mit zur fuer die Kuendigungsfrist ausschlaggebenden Beschaeftigungszeit. Diese Besonderheit des TVöD war mir bislang nicht bekannt. Gut, dass du mich verbessert hast!
nicht im TVöD