Kündigungsfrist OHG

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6 Monate vor Ende des Geschäftsjahres [muss nicht der Juli sein] kann der Gesellschafter kündigen, muss aber weiterhin seiner Tätigkeit in der Gesellschaft nachgehen bis Ende des Geschäftsjahres. Erst danach ist er "frei".

Das ist doch eindeutig. Allerdings kann das Geschäftsjahr (aus welchen Gründen auch immer) vom Kalenderjahr abweichen. Wenn er die Kündigungspflicht nicht einhält, macht er sich schadensersatzpflichtig. Das kann dazu führen, dass das Unternehmen in den Konkurs geht.

Du musst die Kündigung einreichen und bist dann noch 6 Monate verpflichtet in der OHG deiner Tätigkeit nachzugehen, natürlich mit üblichem Gehalt.


jimajiu 
Beitragsersteller
 31.03.2013, 16:33

Ah ok und wie ist das mit dem Ende des Geschäftsjahres?

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Kündigungsfrist heißt, um es mal mit Deinen Worten zu sagen, das der Gesellschafter nachdem er gekündigt hat noch 6 Monate warten muß bis er aus dem Vertrag ist.

Zum Ende des Geschäftsjahres bedeutet zum Ende von 12 Monaten. Das kann das Kalenderjahr sein, muß es aber nicht.

Ein Geschäftsjahr kann auch vom 1.6. - 31.5. des Folgejahres gehen.


jimajiu 
Beitragsersteller
 01.04.2013, 18:04

Also darf er seine Kündigung erst in den letzten sechs Monaten des Geschäftsjahrs schreiben?

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anitari  02.04.2013, 08:00
@jimajiu

Nicht in den letzten 6 Monaten, sondern so das die Kündigung am 1. Tag der 6 Monate beim Vertragspartner vorliegt.

Z.B. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Dann muß die Kündigung am 1.6. zum 31.12. erfolgen.

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