Kündigungsfrist nach der Probezeit?

Appelmus  03.10.2024, 19:36

Deine Befristung lief bis letztes Jahr oder hast du einen Zahlendreher drin? Bist du seitdem unbefristet dort?

Userx98 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 19:41

Korrekt, seitdem bin ich unbefristet dort

3 Antworten

Ein individueller Arbeitsvertrag kann keine gesetzlichen Kündigungsfristen unterschreiten.

Die festgelegten 14 Tage Frist können nur für eine Probezeit vereinbart sein. Diese wiederum kann nur 6 Monate betragen.

Nach der Probezeit gilt mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw zum Ende des Monats.

Gegen diese Kü mußt Du Klage erheben. Ansonsten wird sie so wirksam wie sie geschrieben ist.

Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 25.12.2023 befristet

Dann dürfte es erloschen sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Irgendwie ergibt die Frage für mich keinen Sinn, denn das Arbeitsverhältnis ist doch eigentlich schon beendet (25.12. 2023).


Userx98 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 19:44

Weshalb? Das war die Probezeit und seit dem bin ich unbefristet eingestellt

theyl  03.10.2024, 19:46
@Userx98

Dort steht aber, das Arbeitsverhältnis ist bis zum 25.12. 2023 befristet, da steht nichts von Probezeit. Da wäre der normale Passus, es wird eine Probezeit von x Monaten vereinbart. Auch der letzte Satz, dass es zum Ablauf des Vertrages keiner Kündigung bedarf, sagt mir, dass es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis gehandelt hat.

Userx98 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 19:51
@theyl

Ok, wenn ich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb 3 Wochen einreiche, werde ich vor Gericht gewinnen oder eher nicht.

ich Wurde auch ohne jeglichen Grund gekündigt.

theyl  03.10.2024, 19:55
@Userx98

Das wird hier kaum jemand beantworten können. Dafür müsste man den Arbeitsvertrag in Gänze sehen. Dafür ist ein Anwalt für Arbeitsrecht wohl der richtige Ansprechpartner.