Kündigungsfrist nach der Probezeit?
Hallo,
ich habe gestern eine Kündigung erhalten und dort steht, wir kündigen das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 15.10.2024.
Im Vertrag steht folgendes: mit Wirkung vom 26.06.2023 werden Sie in unserem Unternehmen als Verkäufer auf Stundenbasis beschäftigt.Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 25.12.2023 befristet und kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Zum Ablauf des Vertrages bedarf es keiner Kündigung.
Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, bin ich jetzt im Recht oder Arbeitgeber?
Vom 21.10.-01.11. hätte ich eigentlich Urlaub.
3 Antworten
Ein individueller Arbeitsvertrag kann keine gesetzlichen Kündigungsfristen unterschreiten.
Die festgelegten 14 Tage Frist können nur für eine Probezeit vereinbart sein. Diese wiederum kann nur 6 Monate betragen.
Nach der Probezeit gilt mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw zum Ende des Monats.
Gegen diese Kü mußt Du Klage erheben. Ansonsten wird sie so wirksam wie sie geschrieben ist.
Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 25.12.2023 befristet
Dann dürfte es erloschen sein.
Irgendwie ergibt die Frage für mich keinen Sinn, denn das Arbeitsverhältnis ist doch eigentlich schon beendet (25.12. 2023).
Dort steht aber, das Arbeitsverhältnis ist bis zum 25.12. 2023 befristet, da steht nichts von Probezeit. Da wäre der normale Passus, es wird eine Probezeit von x Monaten vereinbart. Auch der letzte Satz, dass es zum Ablauf des Vertrages keiner Kündigung bedarf, sagt mir, dass es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis gehandelt hat.
Weshalb? Das war die Probezeit und seit dem bin ich unbefristet eingestellt