Kündigung während Probezeit anfechtbar?

3 Antworten

Leider kann man dir wärend der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Ist es vielleicht möglich das die Kündigung sich auf den jetzigen Arbeitsvertrag bezieht und nicht auf den neuen ab 01.01.25?

 Die Änderungskündigung besagt ja klar, dass sie mich behlaten wollen.

Nein. Sie besagt nur, dass man dich vor 2 Wochen noch unter den dort genannten und vereinbarten Voraussetzungen behalten wollte, nicht aber auch, dass das heute noch der Fall ist.

Zudem besteht in den ersten 6 Monaten ohnehin kein Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz. Egal ob Probezeit oder nicht.

Die Änderungskündigung besagt ja klar, dass sie mich behlaten wollen.

Das besagte auch die Einstellung.

Du bist in der Probezeit ... und die endet erst am 31.12.2024.

Ich weiß, dass man während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann.

Dann bist Du ja informiert.

Wobei es weniger auf die Probezeit ankommt, in der eine verkürzte Kündigungsfrist besteht sondern ...

... auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Kündigungsschutz tritt erst nach 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses ein.