Kündigen - Urlaubszustand?

Maximilian112  29.07.2024, 11:32

Schreib doch mal, um wieviel Urlaub es geht und von wann du im Betrieb bist.

ZeratulD 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 11:44

Vertraglich festgelegt, 30 Urlaubstage. Ich bin seit 1.02.

3 Antworten

Du meinst bereits genehmigten Urlaub? Den darf der Arbeitgeber dann nicht mehr streichen (ausser in ganz seltenen Ausnahmefaellen). Er braucht aber fuer den zu viel genehmigten Urlaubsteil u.U. kein Urlaubsentgelt zu zahlen (abhaengig auch davon, wie lange das Arbeitsverhaeltnis bereits besteht).

Allerdings sollte man vorher genau pruefen, ob man wirklich nur einen Teilanspruch hat. Oft ist das naemlich nicht so. Also die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes studieren (vor allem den § 5 BUrlG) und die entsprechenden vertraglichen Regelungen. Am besten auch jemanden zu Rate ziehen, der sich damit auch wirklich auskennt.

Nach einem halben Jahr besteht Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Urlaub. Das wäre für 4Wochen Urlaub, meist 20 Tage.

Die zusätzlichen Urlaubstage könnten anders geregelt sein, im Arbeitsvertrag oder im TV.

ME kann genehmigter Urlaub nicht zurück genommen werden. Aber er würde Ev nicht bezahlt.

Den gesetzlichen Urlaub von 4 Kalenderwochen kannst du nehmen, wenn du bereits mehr als die Hälfte des Jahres gearbeitet hast. Darüber hinaus einzelvertraglich geregelter Urlaub kann verweigert werden.


ZeratulD 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 11:52

Da ich am 1. Februar angefangen habe, stehe mir ein Urlaubsanspruch von 27,5 Tagen zu. Bisher habe ich 13 Tage Urlaub verbraucht, aber an den folgenden Tagen habe ich weitere 2 Tage genommen.

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DerCaveman  29.07.2024, 12:05
@ZeratulD

Dann enthaelt dein Vertrag anscheinend eine sog. "Zwoelftelungsregelung". Wenn das stimmt und du einen vertraglichen Jahresanspruch auf 30 Tage hast, wirst du ab dem 1. August einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen haben. Bei einer 5 Tage Woche also auf 20 Tage.

Erst am 31. Oktober wirst du bei einer 5 Tage Woche dann einen Anspruch auf 23 Tage (22,5,auf 23 aufgerundet), am 30 November auf 25 Tage und am 31. Dezember einen Anspruch auf 28 Tage (27,5 auf 28 aufgerundet) erwerben.

Um das aber genau sagen zu koennen, muessen wir wissen, was dazu genau im Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag steht.

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Maximilian112  29.07.2024, 11:36

...kann verweigert werden.

Der Urlaub oder die Bezahlung?

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DerHans  29.07.2024, 11:40
@Maximilian112

Der bezahlte Urlaub ist ein Rechtsanspruch, den jeder Angestellte hat.

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Maximilian112  29.07.2024, 11:42
@DerHans

Darüber hinaus einzelvertraglich geregelter Urlaub kann verweigert werden.

Hast du eben geantwortet! Was kann verweigert werden? Der Urlaubstag oder dessen Bezahlung?

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DerHans  29.07.2024, 11:45
@Maximilian112

Wenn du mehr als 4 Wochen Urlaub pro Kalenderjahr hast, kann dieser Mehrurlaub verweigert werden. Dann wird er selbstverständlich auch nicht bezahlt.

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