Kratzer am Auto-Grund für fristlose Kündigung?
Liebe Community,
ich hab einen Stellplatz für mein Auto gemietet. Für 20 Tage in Juli, Vermieter hat das Geld in Bar kassiert und ab heute 01.08 läuft ADAC Mietvertrag über einen Kfz-Abstellplatz.
Am Mittwoch habe ich mein Auto gewaschen, auf Stellplatz geparkt und komme heute sehe ich Kratzer vorne rechts. Mein Auto steht als erste in der Reihe. Vermieter hat Hunde und ich hab schon Hunde Haare am Auto bemerkt und paar mal schmutzige Konturen wo ich dachte ja ok kann passieren. Grosse
Hunde laufen ohne Halsband. Kratzer konnte man waschen und man kann die merken nur wenn man ganz nah kommt. Vermieter interessiert das ganze nicht.
Lange Rede kurzer Sinn-hab ich ein Grund für fristlose Kündigung (Vertrag ist erst ab heute) oder soll ich Kündigung schreiben und dann noch für zwei Monate bezahlen?
Danke im Voraus
7 Antworten
Ja kannst Du, wenn Du beweisen kannst daß der Vermieter ABSICHTLICH Dein Auto beschädigt hat. Dies wäre vorsätzliche Sachbeschädigung, was Dir nicht zuzumuten ist, weiterhin zu dulden. Nur Unzumutbarkeit wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Wenn Du nur nachweisen kannst (was schon schwer genug ist), daß er Dein Auto versehentlich beschädigt hat, musst Du ihm die Möglichkeit zum Schadensersatz geben. Ein versehentlicher Schaden gehört zu den Wechselfällen des Lebens, mit denen man rechnen muss.
Stell dir vor, Dir fällt in Deiner Mietwohnung versehentlich die Leiter um und fällt ins Fenster, welches dabei zerspringt. Dein Vermieter gibt Dir erst gar nicht die Möglichkeit den Schaden zu beheben und sagt sofort: "Fristlose Kündigung"
DAS ist kein Kratzer von Hunden verursacht...
das sieht aus wie durch kaltverformung gerissen/geplatzt
da hat ein relativ massiver kollisionskontakt (parkrempler ?) stattgefunden... ob von dir oder jemand anders verursacht ist nicht festzustellen
aber ein Kündigungsgrund ist das nicht, du kannst auch gar nicht belegen das es auf diesem Parkplatz passiert ist...
Ja sieht sehr komisch aus ne... Als wär der Lack aufgebrochen und nicht zerkratzt.
Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand.
Wenn du nicht willst, das Staub oder Straßendreck (wie auch Hundeurin ect.) an den Wagen kommt, musst du eine Garage mit Dach und Türe anmieten.
Ich sehe keinen Grund für eine fristlose Kündigung
Da ist kein Hund dagegen gekommen. Man kann sehen, dass der Lack vom Kunststoff sich leicht abhebt. Da muss irgendwas schweres dagegen gekommen sein, wodurch der Kunststoff der Stoßstange angebrochen ist.
Nein, wie andere hier schon bemerkten ist das natürlich kein Grund für eine fristlose Kündigung – zumal es ja sogar schlicht deine Vermutung ist, dass die Hunde den Kratzer verursacht haben und du es nicht mal weißt.
Wenn ich die Beschädigung im Lack so sehe, bezweifle ich sehr, dass die Hunde den Kratzer verursacht haben.
Ein anderer Gedanke, der mir aber gerade noch kommt und dir vielleicht weiterhilft, ist der, dass ich von Garagen meine zu wissen, dass sie fristlos gekündigt werden können.
Ich könnte mir vorstellen (weiß es aber nicht genau), dass sich das auf freie Stellplätze übertragen lässt… Dann wäre nur zu klären, ob es dir ein Problem bereitet, dass ihr ja offenbar das Mietverhältnis von vornherein auf zwei Monate oder so befristet habt – keine Ahnung, ob das dann einer fristlosen Kündigung entgegen sprechen könnte? Vielleicht hat hier ja noch jemand eine fachliche Ahnung dazu…