Garage Kündigen aber mit welchem Gesetzlichem Grund?

6 Antworten

Wenn der Garagenstellplatz Bestandteil des Wohnungsmietvertrags ist, kannst Du den Garagenanteil nicht kündigen. Das ist Gesetzeslage. Da sich der Vermieter quer legt, besteht für Euch nur die Möglichkeit, die Garage an jemand anders zu vermieten, wozu Ihr jedoch auch das Einverständnis des Vermieters braucht, das er aber geben muss, wobei er aber gewisse Vorgaben machen kann.

Beispielsweise könnte er verlangen, dass nur an einen anderen Hausbewohner vermietet wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Manolitoxyz 
Fragesteller
 29.10.2019, 17:51

danke ja stimmt schon dachte nur vil gibts irg wie ne lücke :-D leider wollen die des nur Hausineren vermieten -.- fuck da :-D

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AchIchBins  30.10.2019, 23:47
@Manolitoxyz

Sollte aber auch zu verstehen sein. Wolltest Du nicht auch keine Fremden in der Garage die ja dann auch Zugang zum Haus etc. hätten?

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Warum geb ich die Garage ab? Werde lieber den Stellplatz draußen los. Ein Garagen Platz wirkt sich immer positiv auf die Versicherung aus, du hast im Winter kein zugefrorenes Auto, dir scheißen im Sommer keine Vögel aufs Auto und die Gefahr daß dir jemand die Karre knackt, klaut oder ausräumt ist auch deutlich geringer.


Manolitoxyz 
Fragesteller
 29.10.2019, 18:25

hast ja recht :-D ist allerdings n 4 parksytem heist sehe eig jeden morgen erst mal da bei wind und wetter um es erst mal hochzu holen das auto :-D

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DerBayer80  29.10.2019, 18:26
@Manolitoxyz

Aber das Auto ist nicht angefroren. Also ich persönlich würde das gefrorene und vollgekackte Auto als lästiger empfinden. 😅

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Manolitoxyz 
Fragesteller
 29.10.2019, 18:29
@DerBayer80

ja wenn Ausenstellplatz unterm baum wäre oder so. ist aber in nem Hof da is weder n Baum noch muss ich viel bzw eig nie krazen :-D naja mal sehen

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Manolitoxyz 
Fragesteller
 29.10.2019, 18:29

bzw Stellplatz is ja auch mit im Mietvertrag also bekomme den au net weg

-.-

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Kommando zurück.

Nein, du kannst die Garage nicht ohne die Wohnung kündigen.

In den meisten Gegenden werden doch Garagen gesucht. Der Vermieter kann sie doch praktisch jederzeit sogar teurer vermieten.

Aber zwingen kann ihn niemand, wenn die Garage gemeinsam mit der Wohnung vermietet ist.


Manolitoxyz 
Fragesteller
 29.10.2019, 18:26

ja eig schon doch es soll im Haus bleiben ohne es an dritte weiter zu vermieten -.-

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Manolitoxyz 
Fragesteller
 29.10.2019, 18:32

haben halt jetzt ne Garage und n stellplatz für ein auto. und der Stellplatz reicht uns halt. Garage is zwar schön und gut aber teuer -.-

jetzt machten sie uns das angebot den stellplatz zu kündigen und als Gäßteparkplatz fürs haus zu machen aber Garage gehört wohl zur WOhnung.

Nur erst als ich mit einzog und wir sie bzw ich sie wollte. Davor war sie nicht benutz. von keinem.

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Wie wäre es mit einer Untervermietung? Garagen werden doch immer gesucht.


Manolitoxyz 
Fragesteller
 29.10.2019, 18:27

wollen es leider nicht nur an Hausinterne und da wills keiner -.-

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