Krankmeldung nach Schwangerschaftsabgang?

3 Antworten

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Eine Fehlgeburt löst normalerweise keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus, insbesondere gilt die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Aber: Solltest du nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, gilt der besondere Kündigungsschutz.

Ein körperlicher Regenerationsbedarf, wie er bei einer Entbindung regelmäßig vorliegt, ist bei einer Fehlgeburt typischerweise nicht gegeben. 

Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, sind nicht ungeschützt, sondern haben nach den allgemeinen Regelungen einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung.

Ist eine Fehlgeburt oder ein Schwangerschaftsabbruch mit seelischen und körperlichen Belastungen verbunden, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, ist dies ärztlich zu bescheinigen. Statt der Regelungen über die mutterschutzrechtliche Entgeltfortzahlung gelten die Regelungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bzw. zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-bei-fehlgeburt-totgeburt-oder-schwangerschaftsabbruch--125128

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

prysm 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 20:49

Danke, für die ausführliche Antwort!

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Das kann man pauschal nicht sagen. Ist komplett individuell und kommt auf die körperliche und seelische Belastung der Frau an.

Lg


prysm 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 19:41

Ist ein halbes Jahr zuviel?

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Therapeutic  30.01.2023, 19:42
@prysm

Das ist schon einiges. Ist aber die Frau daran psychisch so sehr erkrankt das es nicht anders geht und der Arzt es für richtig hält, dann ist es einfach so.

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Manch einer geht am nächsten Tag bereits zur Arbeit. Jemand anderes erkrankt danach an Depressionen und ist ggf. sogar mal ein halbes Jahr krank.

Jeder Mensch ist anders und man kann nicht sagen, wie lange man danach krank geschrieben ist bzw. ob man überhaupt krank geschrieben ist.