Krankmeldung Ausfertigung für versicherte?
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Thema. Ich war eine Woche krank und war beim Hausarzt. Der Arzt meinte, man bekommt nur noch eine Krankmeldung für den Patienten, die Krankmeldung für den Arbeitgeber und die Krankenkasse werden elektronisch übermittelt. Mein Arbeitgeber möchte jetzt unbedingt meine Krankmeldung haben, auf der steht 'Ausfertigung für Versicherte'. Ich habe ihm mehrmals gesagt, dass eine Krankmeldung von meinem Hausarzt elektronisch übermittelt worden ist. Er meinte, er wisse es, aber möchte dennoch trotzdem meine Krankmeldung haben. Darf er die Krankmeldung haben oder fällt das unter Datenschutz? Kann so etwas strafrechtlich belangt werden, wenn es gegen meine Daten verstößt?
5 Antworten
Nein, du musst sie ihm nicht geben, denn normalerweise benötigt es nur wenige Klicks nach der Ausstellung wodurch die elektr. Krankschreibung übermittelt wurde.
Deine Ausfertigung brauchst du dem Arbeitgeber nicht zu geben. Da steht der Befund mit drauf und das geht den Arbeitgeber nichts an.
Du kannst höchstens bei deinem Arzt fragen ob der noch etwas ausdrucken kann. Sonst hat dein Chef einfach Pech gehabt.
Darf er aber eigentlich nicht. Es sei denn du erlaubst es ihm.
Mein Arbeitgeber möchte jetzt unbedingt meine Krankmeldung haben, auf der steht 'Ausfertigung für Versicherte'.
Niemals - da stehen Dinge drauf, die den Arbeitgeber NICHTS aber auch GAR NICHTS angehen!
Sage deinem Arbeitgeber, das er die Krankmeldung bei der Krankenkasse elektronisch abholen kann.
Ich bekomme bei meinen Ärzten gar keine "Ausfertigung für Versicherte" mehr, und den Arbeitgeber geht sie nichts an, weil ihn die Diagnose nichts angeht. Sag ihm, von wann bis wann Du krankgeschrieben wurdest, und der AG kann sich das dann von Deiner Krankenkasse bestätigen lassen. Nicht mehr und nicht weniger!
Das bekommt man noch manchmal wenn man es will ... ist aber nicht notwendig.
Was da " Datenschutz" sein soll...Google weiss vermutlich mehr über dich als auf dem Wisch vom Arzt steht..Soll er sich das Ding doch 3- 4 x kopieren..Toilettenpapier gibt's auch 4- lagig..
Schau mal drauf, welche Geheim- Infos da vom Arzt auf DEINER Ausfertigung vermerkt sind ,die " datenschutz- würdig sind..und entscheide dann für dich..
Und straf"würdig" - kannst ihn ja anzeigen und dann nen neuen Job suchen..
Recht darauf hat er NICHT- kann es aber selbst bei der KK anfordern.
Er bestand darauf, die Krankmeldung, die für mich gedacht ist, zu kopieren.