Unfall im Urlaub bei nebentätigkeit?
Hallo,
Ich hatte einen Unfall in meiner Nebentätigkeit in der ich während meinem Urlaub gearbeitet habe.
Mir war nicht bewusst dass ich nicht in meinem Urlaub arbeiten darf weil dieser ausschließlich zur Erholung da ist.
Der Unfall wurde als Arbeitsunfall bei meiner Krankmeldung angegeben und daraufhin ist auch meine richtige Arbeit ( Azubi) darauf aufmerksam geworden.
Was nun?
Kann ich gekündigt werden?
Bei Fragen stehe ich zur Verfügung und über antworten freue ich mich.
3 Antworten
Guten Tag.
Bist Du in einer Gewerkschaft? Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn ja... dann solltest Du Dich an eine der Beiden wenden.
Mit freundlichen Grüßen.
Ja gibt es und ja ich bin in einer gewerkschaft
Danke ich werde mich dort melden
Erklär mal, wobei und wie der Unfall geschah.
Dann klär ab, ob du in deinem Betrieb versichert bis gegen Nichtbetriebsunfälle (* in der Schweiz nennt man das so; bei Euch ggf. anders). Darunter fallen alle Unfälle, die dir widerfahren, wenn du nicht betrieblich arbeitest. Wobei dieser Unfall dann geschah ist aus Sicht Arbeitgeber uninteressant. Denn du kannst auch in deiner Freizeit als Hobby an Motoren herum basteln oder in einem Käsereibetrieb Käse herstellen oder Zeitungen verteilen oder auch nur faul am Strand liegen.
Deinen Nebenjob musst du sowieso vom Hauptarbeitgeber genehmigen lassen. Gekündigt wirst du deshalb nicht - aber es kann durchaus sein, dass du eine Abmahnung bekommst.
Deinen Nebenjob musst du sowieso vom Hauptarbeitgeber genehmigen lassen.
Das ist falsch.
Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von der Zustimmung durch den Hauptarbeitgeber abhängig, weil das der nach dem Grundgesetz GG Art 12 garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung widersprechen würde.