Kostgeld?

4 Antworten

Nach der Ausbildung ist das für mich überhaupt nicht diskutabel.

Unterhaltspflicht ist beendet, entweder beteiligt sich das Kind an den Miet- und Haushaltskosten, oder es zieht aus. (Sofern ich überhaupt wollen würde dass er mit 21 Jahren noch bei mir wohnt)

Weil es nur 2 Optionen gibt (oder 3): Entweder er lebt von Strom und Lebensmittel der Eltern und lässt sich weiterhin bekochen und miteinkaufne und gibt für diese Dienstleistung ienen Betrag dazu. Oder er macht all diese Aufwendungen selbst und bezahlt dann natürlich auch sien essen selbst.

Oder Option 3: Ausziehen

Zusätzlich könntest du es noch mit dme Wegfall des Kindergeldes begründen. Das hast du früher für seine Umosten verwendet. Jetzt erhältst du es nicht mehr, da er ausgelernt ist. Jetzt muss er es aus eigener Tasche zahlen.

Das musst du nicht erklären.

Die Zeit das du Versorger bist ist vorbei. Wenn dein Kind von deinen Leistungen mitleben möchte muss es sich an den Kosten beteiligen.

Welchen Service bietest du fürs Kostgeld. Wohnraum, Strom, Internet, Dienstleistungen für Wäschepflege (werterhalt), putzen, Postdienste, mitnutzung allgemeiner Servicedienste wie Müllentsorgung, Abwasser aber auch Frischwasser für Körperpflege und Hygiene. Strom, Gas, Heizung und andere Nebenkosten.

Ohne Kostenbeteiligung kein Wohnrecht.

Warum?

Weil dein Kind keines mehr ist und lernen muss mit Geld umzugehen, es will ja schließlich mal ausziehen und muss dann zurecht kommen.

Rechne die Kosten aus (Miete, Strom, Wasser, Einkauf etc) und teile sie durch die Personen im Haushalt, dann weiß dein Kind wie viel es kostet.

Wenn dein Kind kein Geld abgeben will zeig ihm (soweit möglich) die Konsequenzen, zB: wasche seine Wäsche nicht mehr, kauf nicht mehr für ihn/sie ein, koch nicht mehr für ihn/sie usw. Und zur Not setz es vor die Tür.


derjensl 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 21:04

Das mit dem ausrechnen der Kosten hab ich schon gemacht. Daher die 230€. Denke mal das ist okay weil mein Kind teilweise auch selber einkaufen geht.

Lucynchen  05.09.2024, 21:10
@derjensl

Wenn keine Taten bzw Konsequenzen folgen wird das Kind nichts zahlen, wozu denn wenn es damit durch kommt.