Kontaktiert der Lehrer das Jugendamt in diesem Fall?
Hallo, ich (18) bin in der Oberstufe und wollte nach einer ziemlich schlechten Klausur, in einen Fach wo ich sonst immer 1-2 stand, meinen Lehrer in einer Email anbieten, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, um meine Note wieder zu verbessern. Dabei wollte ich auch den Grund nur kurz erwähnen, dass ich eben gerade zuhause Probleme habe (was auch stimmt, mental macht es mir auch zu schaffen im Moment). Ist das allein schon ein Grund, das Jugendamt zu kontaktieren?
Ich glaube ich falle sonst in der Schule glaube ich nur als etwas still auf, aber sonst würde mir das von außen gar nicht so anerkennen (das einzige, was mich ein bisschen herausstechen lässt, ist dass ich halt auch etwas viel gefehlt habe leider dieses Quartal, und mich mündlich deshalb wahrscheinlich auch verschlechtert habe und stiller geworden bin… Aber jetzt auch nicht so schlimm dass es 50% Fehlzeiten sind oder so). Da ich an der Schule neu bin kennt mich der Lehrer nicht so gut, und ich fürchte dass er einfach annimmt dass ich das aus Faulheit verhauen habe und strenger wird…
Land? Bundesland?
Ist in NRW, Deutschland
5 Antworten
Vielleicht kannst Du mit Eurem Vertrauenslehrer reden, falls Du mit ihm klar kommst.
Auch mit deinen 18 Jahren kannst du dich vertrauensvoll an das Jugendamt wenden, lass dir hier nichts erzählen.
Ggf gibt es auch für dich eine Lösung, wenn es richtig arg läuft auch evtl einen überbrückungsplan für eine kurzzeitige Wohngruppe.
Kann dir da allerdings auch nichts versprechen, aber das Gespräch würde ich schon dann selbst suchen, deine Lehrerin wird da nix machen.
Hallo, ich (18) bin in der Oberstufe
In dem Fall ist das Jugendamt aufgrund deines Alters sowieso schon raus!
Das Jugendamt ist meist in die Organisationsstruktur des Allgemeine Sozialen Dienstes (ASD) eingegliedert. Letzterer ist für alle Altersgruppen zuständig.
Wenn das Jugendamt vor dem 18 Lebensjahr schon tätig war, dann ist es darüber hinaus auch noch zuständig. Aber kein Lehrer informiert das Jugendamt, wenn du bereits volljährig bist!
Und wenn du von daheim als Volljähriger ausziehen möchtest und ihr vom Bürgergeld lebt, dann ist das Jobcenter zuständig, der dann nach Härtefallregelung entscheiden kann.
Lol nein das juckt die Lehrer nicht wirklich und das Jugendamt noch weniger.
Du bist volljährig, da wird der Lehrer ganz sicher nicht das Jugendamt verständigen.
Sehr wahrscheinlich würde er es wegen einem Satz selbst bei einem minderjährigen nicht.
Vielleicht in diesen Kontext nicht, aber ich kenne Fälle wo sie auch noch für Menschen verantwortlich sind, die über 18 Sind… Wenn man z.B. Hilfe beantragen möchte, um auszuziehen weil man zuhause Stress hat, müsste man soweit ich weiß bis 25 leider noch nachweisen, dass man zuhaue Probleme hat und es nicht zumutbar ist dort weiter zu wohnen. Zumindest habe ich das so mehrmals so nachgelesen.