Was würde in diesem Fall passieren?
Das interessiert mich schon lange, aber ich finde einfach keine Antwort. Angenommen, es würde folgende Situation eintreten:
Eine Lehrerin/ein Lehrer würde ein Kind bekommen, aber das Kind würde (durch Scheidung, Adoption,...) nicht bei diesem Elternteil aufwachsen und die beiden hätten absolut keinen Kontakt. 10 Jahre später arbeitet der Lehrer weiterhin dort und das Kind würde auf diese Schule kommen und das Elternteil als Klassenlehrer bekommen (ohne dass der Schulleiter oder die beiden es wissen). Irgendwie würde es ungefähr ein halbes Jahr später dann jedoch herauskommen.
Was würde dann passieren?
Müsste das Kind dann die Klasse/Schule wechseln? Ich meine, wenn der Lehrer sein Kind unterrichtet, dann hat das Kind einen klaren Vorteil?
Würde das Jugendamt dann auch etwas machen? Wenn ja was?
Was würde sonst noch passieren?
Die Frage interessiert mich total.
6 Antworten
Ich hatte die Situation, von meiner Mutter unterrichtet zu werden. Ich kann dir sagen, ich hatte keinen Vorteil davon, eher im Gegenteil, damit bloß nicht auch nur der Hauch eines Verdachts aufkommt, sie würde mich bevorzugen.
Es war allerdings nicht so kompliziert, wie es zu dieser Situation kam.
Nein, natürlich versucht man so gut es geht zu vermeiden, dass ein Kind bei seinem Lehrer unterrichtet wird, aber wenn es einfach nicht vermeintlich ist, kann man da ja kaum etwas machen. Wenn es eine Parallelklasse gibt kann man ja ein Gespräch mit dem Kind, dem Lehrer und dem Schulleiter o. Ä. machen, in dem man dann darüber spricht, ob das eine Option wäre. Wenn es aber diese Option nicht gibt und die andere Schule dazu ein Stück weiter entfernt ist, dann macht es aus meiner Sicht nicht wirklich Sinn, die Schule zu wechseln, gerade da in diesem Fall das Elternteil nicht einmal einen besonderen Bezug zu dem Schüler hat.
Ausserdem glaube ich nicht, dass ein Elternteil sein Kind bevorzugt behandeln würde, besonders, da dieses ja weiss, dass ihm da etwas genauer auf die Finger geschaut wird.
Wenn im Schulgesetz oder irgendeiner Schulordnung ein Verbot für das Unterrichten des eigenen Kindes besteht, würde das Kind entweder die Klasse wechseln oder die verantwortliche Lehrkraft wird getauscht. Sonst wird wahrscheinlich nichts passieren, da sie keinen Kontakt haben. Wenn sich der Kontakt wieder aufbaut, entscheidet der Schulleiter über Folgen.
Gar nichts würde passieren, das Kind hätte damit keinen Vorteil
Nein das stimmt nicht und in diesen Fall schon gar nicht weil sie sich ja nicht kennen
Nichts würde passieren
Doch, wenn Eltern ihre Kinder unterrichten, werden diese Kinder von den Eltern bevorzugt