Konjugierte trennbare Verben am Satzanfang?
Werden konjugierte trennbare Verben am Satzanfang getrennt geschrieben? Kann man sich das als Regel aufschreiben?
3 Antworten
So sieht es zunächst aus.
Du musst deine Arbeit einteilen.
Teile deine Arbeit ein!
Teile ich meine Arbeit ein, komme ich besser zurecht.
Aber:
Er teilte seine Arbeit gut ein.
Sie passte auf die Kinder auf.
Das Kind hörte den Eltern gut zu.
Hatte er zugehört?
Willst du mitmachen?
Mitmachen wollte ich gern, aber die anderen ließen es nicht zu
Wer greift ein?
Wenn wir aufpassen, können wir Fehler vermeiden. Du hast nicht aufgepasst.
Wenn du das mit dem Satzanfang weglässt, kommt es hin.
Konjugierte Verbformen werden getrennt. Infinitive und Partizipien nicht.
Das ist es ja. Er macht mit. Nicht am Satzanfang, aber geteilt, da konjugiert. Mitmachen wollte ich ... Am Satzanfang, aber ungeteilt, da Infinitiv.
Im Hauptsatz steht das konjugierte Verb meist gerade nicht an erster Stelle, sondern nach dem Subjekt oder einer Adverbialen Bestimmung an zweiter, aber da konjugiert, geteilt.
Mitmachen wollte ich ... Am Satzanfang, aber ungeteilt, da Infinitiv.
Es geht um die trennbaren Verben, die konjugiert sind und am Satzanfang stehen. Nicht der Infinitiv und auch nicht, dass immer jedes Verb, das am Satzanfang steht, irgendwie getrennt sein muss. Siehe Frage oben.
Unabhängig vom Satzanfang gilt: Konjugierte Verbformen (teilbarer Verben) werden getrennt. Infinitive und Partizipien nicht.
Wenn ihr das in der Schule nur auf 'Konjugierte Verben am Satzanfang' bezieht, soll es mir recht sein.
Die Regel gilt allgemein. Hier ein Link
Lieben Dank. Aber warum betont eine Aufgabe in der Schule den Satzanfang?
Das musst du in der Schule fragen. Ich weiß es nicht.
Nucht zu Unecht sagt man: Alles kommt auf den Zusammenhang an.
Also wären diese Regeln falsch:
"Am Satzanfang werden Zusammensetzungen getrennt geschrieben."
"Am Satzanfang werden trennbare Verben getrennt geschrieben."
Nein, nur gelt dasselbe für alle konjugierten trennbaren Verben auch in Satzmitte und Satzende.
"Am Satzanfang werden Zusammensetzungen getrennt geschrieben."
"Am Satzanfang werden trennbare Verben getrennt geschrieben."
Ich habe vergessen, "alle" hinzuzufügen.
Nein
Die Regeln sind dann also falsch?
Und die erste Regel? Da treffen ja nicht nur die Verben zu.
"Ich kam zuhause an und ..."
"Zuhause kam ich an und ..."
Zusammen!
"Am Satzanfang werden alle Zusammensetzungen getrennt geschrieben."
Da haben die getrennte Bezeichnung und die zusammengeschriebene eine unterschiedliche Bedeutung: "Ich kam zu Hause an." " Zu Hause kam ich an" im Unterschied zu "Das ist mein Zuhause" Salzburg ist mein Zuhause(mein Heim, mein Wohnort).
Ich meine "zuhause". "Zu Hause" ist auch möglich, aber auf das Zusammengeschriebene lege ich gerade wert; du kennst ja andere Beispiele.
Ich meine nicht "das Zuhause".
Und siehe hier:
Ungepflegt fuhr ich durch die Straße.
Ich fuhr ungepflegt durch die Straße.
Usw.
Gibt es deiner Meinung nach ein Verb "unpflegen" oder "unerhören". Ungepflegt hat mit trennbaren Verben nichts zu tun. Dagegen z.B. "umgraben" Ich muss das Stück noch umgraben", umschalten Schalten Sie jetzt auf das andere Programm um. Ich habe umgeschaltet.
Mit dem Satzanfang hat die Trennung von konjugiertem Verb und Vorsilbe nie etwas zu tun. Eine wichtige Hilfe zur Unterscheidung von trennbaren Verben und untrennbaren: Ist die Vorsilbe betont, dann trennbar; ist die Stammsilbe betont, untrennbar.
Aber ich glaube, jetzt ist das Thema ausgereizt.
Nochmal:
Die Regel, die ich prüfen wollte, war:
"Am Satzanfang werden alle Zusammensetzungen getrennt geschrieben."
Alle Zusammensetzungen – nicht nur Verben.
Aber danke bis hierhin!
Mir fallen nur drei Satzkonstruktionen ein, in denen das Verb am Anfang steht (Imperativ, Frage ohne Fragepronomen und Konditionalsate ohne wenn) und dann steht die abtrennbare Vorsilbe am Ende.
Mach die Tür zu!
Macht er die Tür zu ?
Machst du die Tür zu, (dann) zieht es nicht mehr.
Mir fallen noch diese Sätze ein:
Mitzumachen ist Pflicht (Infinitiv mit zu).
Mitmachen ist Pflicht (Substantivierung).
Diese beweisen mir das Gegenteil. Oder erkennst du eine Lücke?
Stimmt die Regel also nicht? Oder doch? Oder soll man eher aufschreiben:
Konjugierte trennbare Verben werden am Satzanfang getrennt geschrieben (, nichts anderes zu erwarten / wie immer).
Vielen Dank für deine Antwort!
Es ist immer eine Freude, durch klugscheißerische Kommentare auf Fehler hingewiesen zu werden. Ja, ich hätte schreiben sollen, dass es um konjugierte Verben geht.
Es war nicht meine Absicht, klugscheißerisch zu klingen. Ich wollte nur klarstellen, um welche Art von Verben es geht. Danke für deine Hilfe.
Das kommt wohl auf den Fall an und lässt sich wohl auch nicht verallgemeinern.
Beispiel: einschlafen
Ich kann nicht einschlafen.
Einschlafen kann ich nicht.
Ich schlafe ein, wenn ich fernsehe.
Schlafe ich ein, wenn ich fernsehe?
Einschlafen kann ich nicht.
Aber das Verb "einschlafen" ist hier ja nicht am Satzanfang konjugiert, "kann" ist konjugiert.
Also ich meine nicht, dass jedes Verb, das am Satzanfang steht, getrennt und konjugiert sein muss.
Ich meine die trennbaren Verben, die konjugiert sind und am Satzanfang stehen. :)
Aber ich glaube, dass das selbsterklärend ist.
In der Schule geht es (leider) um den Satzanfang.
Wenn du das mit dem Satzanfang weglässt, kommt es hin – warum genau? :)
Mitmachen wollte ich gern, aber...
"Mitmachen" steht hier ja nicht konjugiert, "wollte" ist konjugiert.