Mehrteilige Prädikate im Hauptsatz - Satzstellung?
Wenn in einem Hauptsatz ein mehrteiliges Prädikat vorkommt, muss an letzter Stelle des Hauptsatzes ein Hilfsverb im Infinitiv stehen und an zweiter Stelle ein konjugiertes Verb? Oder gibt es dafür auch andere Regeln (bei mehrteilige Prädikate)?
4. Ich möchte einen neuen Laptop haben, weil meiner sehr langsam ist.
- Im Hauptsatz ist ein mehrteiliges Prädikat. (möchte + haben)
- An zweiter Stelle ist das konjugierte Verb „möchte“ und an letzter Stelle das Hilfsverb im Infinitiv „haben“.
3 Antworten
ich möchte einen neuen Laptop haben
morgen werde ich in Makedonien angekommen sein
Beim Zahnarzt lasse ich mir die Zähne mit Ultraschall reinigen
ich will dich das nicht machen lassen
gestern habe ich das nicht lesen wollen
dann habe ich ihn laut schreien gehört
ich habe ihn heimgehen geheißen
Die Personalform steht also immer an zweiter Position im Hauptsatz, und der Rest des Prädikats wandert ans Ende; wenn dieser Rest aus mehreren Verben besteht, dann steht dasjenige Verb ganz am Ende, das am engsten mit der Personalform verbunden ist. Wie Du siehst, kann das ein Infinitiv sein, aber auch ein Partizip. Mit Hilfs- oder Vollverben hat das meiner Meinung nach nichts zu tun.
Das ist in meinen Beispielen doch auch so. Oder habe ich etwas falsch gemacht?
Nein, deine Beispiel sind diesbezüglich völlig korrekt. Ich fand nur deine Formulierung "kann das ein Infinitiv sein, aber auch ein Partizip" etwas verwirrend, deswegen habe ich darauf nochmal reagiert, um Missverständnisse zu vermeiden... ;-)
Nein.
In letzter Position kann auch ein Infinitiv eines normalen Verbs stehen.
Die Regel ist etwas lost formuliert... Es gibt ja auch noch andere "mehrteilige Prädikate".
Bei deinem Anwendungsfall handelt es sich um den Gebrauch der Modalverben. Da steht im Hauptsatz tatsächlich standardmäßig das konjugierte Modalverb an Position 2 und ein zweites Verb im Infinitiv am Ende.
Das "haben" ist in deinem Satz kein Hilfsverb, sondern ein Vollverb, weil es im Sinne von "besitzen, bekommen o.ä." verwendet wird. "Möchten" ist in diesem Fall ein Modalverb. Der Satz besteht aus einem Modalverb, welches in diesem Fall mit einem Vollverb näher spezifiziert wird (also Modalverb+Vollverb). Im Hauptsatz muss bei einer solchen Kombinationen das konjugierte (oder flektierte) Modalverb immer an zweiter Stellen und es erfordert zwingend einen Infinitiv bei Verben, die es näher spezifizieren. Der Satz ist grammatikalisch also vollkommen in Ordnung.
Das Verb, welches das Modalverb spezifiziert, muss immer im Inifinitv stehen! Ein Partizip ist nur möglich, wenn es Teil einer komlexen Verbform ist (die z.B. Passiv, Perfekt oder Futur ausdrückt), die letztlich aber ebenso im Infinitv verwendet werden muss (siehe z.B. "ich möchte von dir gelobt werden" oder "ich möchte wenigsten gefragt worden sein").