Komplettes handyverbot selbst bei notfällen, ist das gesetzlich legal?
Wie im Titel bereits gesagt, wurde bei meiner Schule ein komplettes Handyverbot eingeführt und als Schüler müssen wir also wenn wir Anrufe tätigen wollen ins Sekreteriat gehen und über dem schuktelefon anrufen und dürfen unser Handy nur dabei haben wenn es komplett ausgeschaltet ist, allerdings müssen wir auch in einem Notfall zb. die Polizei oder den Notdienst anrufen muss/möchten auch ins Sekreteriat dafür gehen.
Also ist meine frage ob das denn auch gesetzlich legal sei, weil man ja in einem Notfall damit dann schlechter hilfe holen kann wenn sich jemand in gefahr befindet.
Ich freue mich auf antworten. LG
6 Antworten
Wenn ein Notfall eintritt, der das Rufen der Polizei erfordert, dann ist diese Regelung wirkungslos. Hilfe zu holen ist da wichtiger und über den Nothilfe Paragraphen gedeckt.
Ich bezweifle zudem, dass die Regelung explizit erwähnt, dass Einsatzorganisationen nicht über ein Mobiltelefon kontaktiert werden dürfen.
Die Regelung ist daher legal
Selbst wenn die Schule das schreibt, was sollen die machen? Wenn du im Notfall mit dem Handy den Notdienst ruft, kann dir die Schule maximal einen Verweis aussprechen. Wenn die das wirklich durchziehen, ist das aber ein Verwaltungsakt und du/deine Eltern kannst/können gerichtlich dagegen vorgehen. Und ich hoffe, dass dann spätestens dem Richter die Rettung von Menschenleben wichtiger ist als die Einhaltung der Hausordnung.
Die Menschheit hat 1 Million Jahre ohne Handy überlebt. Ja heute unvorstellbar, aber ist tatsächlich so.
Für Notfälle gibt es Feuermelder. Manchmal hilft auch Rufen. Also mit der eigenen Stimme meine ich. In einer Schule ist man ja tagsüber nie alleine.
Die Schule hat Hausrecht = legal.
Wenn ich das so lese, schüttel ich jetzt mal mein greises Haupt.
Was meinst Du, was man früher in Notfällen gemacht hat als es noch keine Handys gab?
Die Menschheit wird immer dümmer und hilfloser.
Oh ja. Das waren noch Zeiten ... alles irgendwie unbeschwerter damals.
Kennst du auch noch den ADAC Reiseruf ; - ) Früher, als Urlaub noch hieß: 3 Wochen unerreichbar zu sein!