Shop hat versendet obwohl storniert?
Ich habe am 18.10. 22 ein Produkt Wiederrufen (genau nach der Anleitung des Händlers). Heute ist das Produkt trotzdem gekommen und das Geld nicht zurückgezahlt wurden. Durch den Barcode am Paket habe ich rausgefunden, dass es am 29.11. 22 elektronisch angekündigt wurden.
Eigentlich wäre der Verkäufer ja verpflichtet gewesen, mit das Geld innerhalb von 2 Wochen zurückzuzahlen.
Wie ist jetzt die Rechtslage? Habe gelesen, dass aufgrund dessen dass der Händler in Verzug ist er auch meinen Rechtsanwalt bezahlen müsste (wenn ich einen verwende). Wenn er dann nach so langer Zeit einfach trotzdem versendet, ist er doch eigentlich selber Schuld?
Edit: Ich habe auch per Email meinen Wiederruf erklärt.
2 Antworten
Man "storniert" nicht, sondern man erklärt seinen Widerruf.
Und nein, das ist nicht das Gleiche.
Jeder gewerbliche Verkäufer in Deutschland hat eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, und in der steht ausführlich, wie ein Widerruf zu erfolgen hat.
Und wenn man das richtig macht, dann geht das auch vor der Bezahlung und vor der Warenlieferung, auch wenn Unwissende gerne was anderes behaupten.
Der Käufer widerruft und übt dadurch sein gesetzliches Widerrufsrecht aus, und das ist an gewisse Formen gebunden; der Verkäufer storniert dann den Kauf.
https://www.isteshaltbar.de/faq/was-ist-der-unterschied-zwischen-widerruf-und-stornierung
Ein Käufer kann also nichts selbst "stornieren", das muss der Verkäufer tun.
So wie du deine Antworten formulierst, scheint es ziemlich häufig vorzukommen, dass Verbraucher trotzdem "stornieren" schreiben. Könnte es darum nicht sein, dass es inzwischen tatsächlich auch noch die Bedeutung gibt, "einen Auftrag rückgängig machen", und dass jedem klar ist, was ein Verbraucher meint, wenn er "storniert"? :)
Das ist völlig irrelevant, der Käufer muss seinen Widerruf schon frist- und formgemäß erklären.
Du sagst, es gibt eine Formvorschrift, die vorschreibt, dass man das Wort »Widerruf« verwenden muss? Das müsste allerdings sehr neu sein.
Ich habe den Widerruf genauso durchgeführt wie auf der Seite beschrieben wird - sogar mit dem vorgegebenem Template
Dann teil das dem Verkäufer unmissverständlich per Einwurfeinschreiben so mit und kündige das Mahnverfahren an, sollte er Dein Geld nicht innerhalb einer datierten (!) Frist von etwa 10 Tagen zurückzahlen.
Ok thx. Was passiert dann mit dem trotzdem versendetem Produkt?
Das bekommt er zurück, wenn er entweder den Rückversand bezahlt oder Dir ein frankiertes Rücksendeetikett zuschickt.
ich habe per Email meinen Wiederruf erklärt. sorry hätte ich mit reinschreiben sollen.
Du hast storniert, oder hast Du Deinen Widerruf erklärt? Das ist nämlich nicht das Gleiche.
War die bestellte Ware eine persönlich für Dich angefertigte? Dann hast Du kein Widerrufsrecht. Falls Du eine normale Lagerware bestellt hast, hätte der Shop gar nicht erst liefern dürfen.
Kann es sein, dass der Shop im Ausland sitzt? Vielleicht noch weit weg?
Widerrufsrecht gilt nur innerhalb von Europa. Außereuropäisch gibt es das nicht.
In Frankfurt: all electric gmbh - Weiß nicht ob es eine normale Lagerware ist.
Na dann, Du erklärst zur Sicherheit noch einmal Deinen Widerruf. Dann schaust Du auf der Homepage nach wie der Rückversand erfolgen muss, und schickst denen die Ware zurück.
Der Händler muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf erstatten, er kann aber warten, bis die Ware bei ihm eingetroffen ist.
Also darauf achten, dass Du mit Sendungsverfolgung zurück sendest, damit Du nachweisen kannst, wann die Lieferung dort eingetroffen ist. Den Beleg für den Rückversand hebst Du bitte gut auf.
Notfalls brauchst Du eventuell einen Anwalt, falls der sich querstellt. Sollte ein deutscher Shop aber eigentlich nicht machen.
Wenn die Rücksendung nachgewiesen ist, darf man die Rückzahlung nicht mehr zurückbehalten. Hier wurde aber schon lange widerrufen, bevor überhaupt versendet wurde. Darum hätte längst zurückgezahlt werden müssen.
Um offen zu sein, wo würde denn hier der Unterschied sein, wenn man hier nicht "widerrufen", sondern "storniert" hätte?