Knölchen im Parkverbot ,obwohl nur Gehalten ,was tun?
Hallo Gemeinde,
ich war heute mit dem Auto unterwegs und habe im Wohnblock gehalten um meinem Freund ein paar Hausaufgaben vom Studium zu geben (Ich war maximal 1 Minute weg). Als ich zurückgegangen bin ,stand da einer vom Ordnungsamt und hat mein Auto fotografiert und mich angeschrien ,daß hier ein Parkverbot ist und ist weggelaufen ohne mir einen Strafzettel zu geben. (Hat aber auf seinem Gerät rumgetippt)
Ich will alles tun um das Knölchen nicht zu bezahlen .Welche Chancen habe ich?
Wie kann ich am besten dagegen vorgehen?
12 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du kannst nicht dagegen vorgehen, weil du geparkt und nicht gehalten hast. Wenn du das Fahrzeug verlässt und weg bist, parkst du, egal wie lange. Halten heißt beim Fahrzeug bleiben und jederzeit wegfahren können.
Edit: Ich hab mich falsch ausgedrückt – du kannst natürlich dagegen vorgehen, aber nicht erfolgreich. Wird nur teurer. Wenn du dich nochmal fachlich mit dem Unterschiede zwischen Halten und Parken auseinandersetzt, wird dir dein Fehler auch sofort klar.
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Als Halten gilt die gewollte Fahrtunterbrechung für höchstens drei Minuten. Außerdem darf sich der Fahrer nicht vollständig vom Auto entfernen.
https://www.rechtsanwalt-nikci.com/halten-und-parken/
Noch Fragen?
Man sollte schon die Regeln kennen, wenn man die Klappe aufreißt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält
Ähm nein, so eine Regelung gibt es nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
die gibt es schon, bedeutet aber nicht, dass er im Haus und in der Wohnung seines Freundes verschwindet. das nennt sich Parken, ab der 1. Minute
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eben. In der StVO heißt es
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Als ich zurückgegangen bin
du bist also vom Fahrzeug weggegangen? Dann hast du geparkt!
Ich will alles tun um das Knölchen nicht zu bezahlen .Welche Chancen habe ich?
wenn er dich aufgeschrieben hat, hast du KEINE Chance. Du hast das Parkverbot missachtet und damit zu Recht ein Knöllchen. Vielleicht hast du aber Glück und der Typ vom Ordnungsamt hat dich nicht aufgeschrieben, da du ja noch gekommen bist.
Mein Tipp: nutze die Situation als Warnschuss und lerne noch mal die wichtigsten Verkehrsregeln!
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Tja dann wirst du auch im Halte- und Parkverbot gestanden sein -> und somit das Knöllchen nicht umgehen können 😊
Das ist ja fast immer eine Kombi -> Halte- und Parkverbot dh. du darfst da auch nicht kurz halten 😊
Ich weiß, ist lästig vor allem weil es nur 1 Minute war … Das ist halt einfach Pech, wenn genau da einer vom Ordnungsamt vorbei kommt …
Hake es einfach ab 😆
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Du hast ja keins erhalten. Wo ist das Problem?
Und falls doch was kommt: Selbst Schuld, egal ob eingeschränktes oder volles Parkverbot. Halten wäre es, wenn du in Reichweite des Autos bist, d.h. dass du jederzeit einsteigen und wegfahren könntest. Im Gebäude rumlaufen zählt da nicht zu.
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und habe im Wohnblock gehalten um meinem Freund ein paar Hausaufgaben vom Studium zu geben (Ich war maximal 1 Minute weg).
Nun...
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Dabei kommt es nicht darauf an wie lange oder wie kurz du weg warst. Solange du dein Auto während du die Hausaufgaben abgegeben hast nicht ständig im Blick hattest (so dass du sofort hättest zurückkehren und reagieren können) hast du geparkt. Der Vorwurf scheint mir daher richtig zu sein.
Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt.