Parkverbot Strafzettel ungültig?

8 Antworten

Deine "zulässigen" 3 Minuten gelten nur, wenn du dein Fahrzeug nicht verlassen hast.

Das heißt 3 Minuten parken um eben zum Bäcker zu gehen zählt nicht, da du dafür das Fahrzeug verlässt.

Zudem muss ein Be- und Entladevorgang ersichtlich sein, indem z.B. noch der Kofferraum offen ist oder ähnliches.

kein Be- oder Entladevorgang beobachtet"

Fahrzeug muss zügig ausgeladen werden; dann erst am Stand aufbauen. Ware draußen, Fahrzeug muss umgeparkt werden.

du kannst Einspruch einlegen - Erklären warum es länger gedauert hat - Messestand war etwas weiter weg, das wirst belegen können

Im eingeschränkten Halteverbot darfst du nur halten - aber nicht parken. Als parken gilt ein Halten von mehr als drei Minuten oder ein sich-entfernen vom Fahrzeug.

Hast du bestimmt auch mal in der Fahrschule gelernt...


ErnstPylobar  14.10.2019, 00:13

Nicht hilfreich, da Deine Antwort beweist: Frage nicht richtig gelesen

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Lieferung an Bordsteinkante steht in den Frachtpapieren. Oder auch nicht, dann schiebst Du eben die Lieferung ins Lager.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Ja auf jeden Fall. Im eingeschränkten Haltverbot darfst du sogar so lang parken wie du brauchst zum Be- und Entladen: d.h. zB auch 2 Std.

Gibt es Zeugen, die die Ladetätigkeit gesehen haben - diese als Zeugen nennen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ErsterSchnee  14.10.2019, 00:12

Wer sich vom Fahrzeug entfernt, der parkt...

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dermick74  14.10.2019, 12:03
@ErsterSchnee

Ich würde gerne wissen wie man entlädt ohne das Fahrzeug zu verlassen.......

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ErsterSchnee  14.10.2019, 13:36
@dermick74

Du hast keinen Führerschein, oder? Sowas wurde zig-mal in der Fahrschule behandelt. Und notfalls hilft ein Blick ins Gesetz bzw. in die Verordnung...

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dermick74  14.10.2019, 17:07
@ErsterSchnee

Natürlich habe ich einen Führerschein und ich fahre sogar riesige LKW´s durch die Gegend und bin derjenige der in den eingeschränkten Halteverbotszonen steht um abzuladen. Leider ist es mir in über 20 Jahren noch nicht gelungen meine Ware per Telepartie abzuliefern. Ich schließe den LKW oder auch mal nen Sprinter ab und bringe die Ware weg, dann komme ich wieder und mach mich vom Acker.
Damit meine ich.....natürlich darf man das Fahrzeug verlassen, denn wenn im einegschränken Halteverbot das Be- und Entladen erlaubt ist, dann darf ich das Fahrzeug genau zu diesem Zwecke sogar verlassen :-)

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dermick74  14.10.2019, 21:46
@ErsterSchnee

Ich habe freundlich gefragt wie man ohne das Fahrzeug zu verlassen abladen kann und darauf hast Du direkt behauptet ich hätte keinen Führerschein. Naja is aber auch egal !

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ErsterSchnee  14.10.2019, 21:49
@dermick74

Nochmal - wo habe ich das oder das Gegenteil behauptet?

Im übrigen habe ich gefragt, ob du keinen Führerschein hast - und nicht behauptet...

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ksfilm883  18.10.2019, 23:10
@ErsterSchnee

Es erlaubt das Parken bis zu 3 Minuten oder das unverzügliche Be- und Entladen.

Quelle: StVO Anlage 2 (63)

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