Darf das Ordnungsamt beim vorbeifahren fotografieren?
Hallo liebe Community,
ich habe einen Strafzettel über 25€ bekommen, weil ich meine Beifahrerin im absoluten Halteverbot abgesetzt habe.
Das Ordnungsamt hat mich beim vorbeifahren fotografiert.
Meine Fragen dazu sind folgende:
- Auch wenn es „absolutes“ Halteverbot heißt, darf ich nicht kurz stehen bleiben um Beifahrer abzusetzen?
- Darf das Ordnungsamt/Verkehrspolizei etc. beim Vorbeifahren ein Foto von meinem Auto machen oder ist die Ordnungswidrigkeit in diesem Zusammenhang unrechtmäßig?
3 Antworten
- Du darfst im absoluten Halteverbot nicht eine einzige Sekunde stehenbleiben.
- Selbstverständlich darf Dich das Ordnungsamt dabei fotografieren, jeder andere dürfte das übrigens auch.
1. Nein, keine Sekunde.
2. Ja, das dürfen sie.
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- nein
- ja und nein