Kleinanzeigen Rückgaberecht?
Hallo ich habe einen Gaming Pc verkauft der bei mir immer funktioniert hat. Der kunde ist dann zu mir nachhause und hat ihn auch abgeholt. Dann am gleichen Tag schreibt er, dass sein Spiel schon zweimal abgestürzt ist. Bei mir ist das noch nie passiert und jetzt habe ich die Frage ob er das Geld zurückanfordern kann und ich dann den Pc zurücknehmen muss.
1 Antwort
...und jetzt habe ich die Frage ob er das Geld zurückanfordern kann und ich dann den Pc zurücknehmen muss.
Zweimal Nein.
Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), das der Mangel schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.
Außerdem hätte er den Artikel vor der Übergabe und vor der Bezahlung überprüfen können und auch müssen.
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.
Ich habe in die Beschreibung aber nicht: ,,Privatverkauf und daher kein Rückgaberecht“ geschrieben, aber das isz ja selbstverständlich oder?
Nein, ist es nicht.
Und ein "Rückgaberecht" muss man auch nicht ausschließen, weil es das nicht gibt.
Das spielt aber auch keine Rolle, weil der Käufer die Beweislast trägt.
Einfach meine ausführliche Antwort sinnerfassend lesen.
Alles klar danke dir für die ausführliche Antwort
Habe Angst, dass er am Ende vor meiner Haustür steht 🥲 will jetzt nicht vorurteilend sein aber das war eben ein Südländer der da mit seinen drei brüdern den Pc abgeholt hat hab da schon ein bisschen Angst
Ist dss rechtlich so?