Über Kleinanzeigen Ware verkauft. jetzt will der Käufer die Ware wieder zurückgeben?
ich habe ein Artikel verkauft bei Kleinanzeigen und es wurde vor Ort abgeholt (Kinderfahrrad) .
jetzt schrieb mir der Käufer er will die Ware zurück bringen weil es zu groß wäre ( ist ein Kinderfahrrad)
ich habe Zoll Größe bei der Anzeige hinzugeschrieben.
muss ich die Ware zurücknehmen?
da ich in der Beschreibung nichts von rückrecht etc. geschrieben hatte.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/asdundab/1444749162_nmmslarge.jpg?v=1444749162000)
Ich nehme mal an, daß du die Sache privat verkauft hast.
"da ich in der Beschreibung nichts von rückrecht etc. geschrieben hatte."
Leicht verkürzt:
In diesem Fall mußt du grundsätzlich für Sachmängel einstehen, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben (insb. auch Abweichungen von der im Angebot beschriebenen Beschaffenheit, sofern diese Abweichung nicht vor Verkauf aufgeklärt wurde). Das Bestehen des Sachmangels bei Übergabe müßte der Käufer beweisen. In diesem Fall wärst du dann verpflichtet den Sachmangel zu beseitigen; kannst oder willst du das nicht könnte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und dessen Rückabwicklung verlangen.
Ein Widerrufsrecht steht dem Käufer in diesem Fall hingegen nicht zu.
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Bei 15 € Kaufpreis klagt eh keiner. Da würde ich dem einfach schreiben, daß du es nicht zurück nimmst und nicht weiter diskutieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LuciusArtorius/1678312566788_nmmslarge__49_0_328_328_eb212701f4ac8b379b151f59afd5665e.jpg?v=1678312567000)
Was soll auch geklagt werden, wenn das Rad persönlich abgeholt wurde? Da hätten er ja vor Ort sehen können, ob das Rad passt, oder sein Kind im Zweifelsfall mitbringen können.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/asdundab/1444749162_nmmslarge.jpg?v=1444749162000)
"Was soll auch geklagt werden, wenn das Rad persönlich abgeholt wurde? Da hätten er ja vor Ort sehen können, ob das Rad passt, oder sein Kind im Zweifelsfall mitbringen können."
Wenn er es z.B. falsch beschrieben gewesen wäre (Größe), dann würde auch das persönliche Abholen am Anspruch nichts ändern.
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Natürlich würde es das, solange keine Mängel verschwiegen wurden.
Wenn man nun schreibt, man würde ein rotes Fahrrad verkaufen, und bei abholen ist es blau, und der Käufer nimmt es trotzdem mit, dann kann er nicht hinterher ankommen und sagen, nimm es zurück, die Farbe gefällt meinem Kind doch nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
jetzt schrieb mir der Käufer er will die Ware zurück bringen weil es zu groß wäre
Ein Recht auf Rückgabe wegen "Nichtgefallen" oder "passt nicht" oder ähnliches hat er bei Privat-Verkäufen nicht.
Wenn Du die richtige Größe in der Anzeige angegeben hast, dann war es ja auch nicht falsch beschrieben. Es ist genau genommen also sein Problem. Wenn er es jetzt doch nicht will, dann kann er es ja seinerseits weiter verkaufen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheBest1337/1625407772257_nmmslarge__0_0_451_452_c85c1caf0640e470791cd560cb0ed371.jpg?v=1625407772000)
Dazu bist du absolut nicht verpflichtet. Es wäre nur reine Kulanz.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rasentraktor007/1707403275435_nmmslarge__317_0_810_810_a8dc5b203e15c21a1e877ccec237a85e.jpg?v=1707403275000)
muss ich die Ware zurücknehmen?
Nein, natürlich nicht.
da ich in der Beschreibung nichts von rückrecht etc. geschrieben hatte.
Musst Du auch nicht, da es sowas nicht gibt.
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Aus Kulanz kannst du das natürlich machen.
Verpflichtet bist du aber nicht dazu, da es nicht dein Problem ist, wenn der Käufer ein zu großes Rad für sein Kind kauft.
Ja war privatlich und auch günstig für ein Fahrrad ( 15€) hatte halt noch nie so ein Fall, dass jemand nur es zurück möchte, da es nicht passt.