Kleinanzeigen?

7 Antworten

Deine Sichtweise ist nicht nur naiv, sondern kann dich unter Umständen auch teuer zu stehen kommen!

Du schreibst:

Wenn mich ein Kunde fragt, dann sage ich ihm das es keine originalen sind.

Und wenn der Kunde dich nicht extra fragt. Dann verkaufst du ihm vorsätzlich und wider besseren Wissens billige Plagiate?

Kannst du mir einen nachvollziehbaren Grund nennen, warum du in deinem Angebot nicht deutlich darauf hinweist, dass es sich NICHT um Original-Ware handelt?

Wenn sie jemand kaufen möchte, bezahlt, wohlgemerkt (nicht über das System) und am Ende zuhause festgestellt, das sie nicht original sind, kann das für mich schwierig werden?

Diese Möglichkeit solltest du ganz bestimmt nicht ignorieren.

Was dir passieren kann, zeigt folgendes Beispiel.

Der Sachverhalt:

Am 13.04.2003 ersteigerte der Kläger das Service zu einem Preis von 30,50 EUR. Die Beklagte übersandte dem Kläger nach Überweisung des Kaufpreises und der Versandkosten (8,50 EUR) die Ware.

LANDGERICHT FRANKFURT AM MAIN

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 720,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5,0 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 681,- Euro seit dem 8. März 2005 Zug um Zug gegen Rückgabe des Teeservices, bestehend aus einer Teekanne, einem Tablett und sechs silberfarbenen Teegläsern zu zahlen.

Die vollständige Urteilsbegründung findest du hier:

https://aufrecht.de/urteile/internetrecht/schadensersatz-neben-ruecktritt-von-ebay-auktion-bei-fehlerhafter-produktbeschreibung-lg-frankfurt-urteil-vom-310107-az-2-16-s-306

 Aber viele Leute wollten das dann doch wissen.

Soll heißen, dass es dir egal ist, betrogen zu werden?

Soll ich lieber vorher jedem versichern, das es keine originalen sind?

Es ist völlig ausreichend, wenn du in deinem Angebot unmissverständlich schreibst, dass es sich nicht um original Markenware handelt.

Nur so kannst du dich vor Schadenersatzansprüchen des Käufers schützen.

Tipp: Wie im Urteil deutlich zu sehen, spielt es nicht einmal eine Rolle, ob du vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hast.

Die Kaufsache muss die zugesicherte Beschaffenheit aufweisen. Tut sie das nicht, ist die Sache mangelhaft und der Käufer hat einen Anspruch auf Schadenersatz.

Nicht das jemand am Ende des Kaufs so verärgert ist und das Kleinanzeigen irgendwie mitteilt?

Kleinanzeigen interessiert doch so was nicht. Das sollte dein kleinstes Problem sein.

und ja ich weiß, das man das nicht machen sollte, ich bin mir dessen auch bewusst aber es ist nur 1 Artikel und ich habe keine Bekannte, denen ich dies verkaufen könnte

Also Fremde zu bescheißen ist für dich in Ordnung?

Meine persönliche Meinung ist:

Du handelst mit Vorsatz. Du willst dich auf Kosten anderer bereichern und rechnest damit, dass die Käufer sich zwar ärgern, aber nichts unternehmen.

Hat bisher offensichtlich auch funktioniert. Du bist alt genug und musst dein Handeln selbst verantworten.

Was du sicher auch nicht weißt: Auf Portalen wie Kleinanzeigen tummeln sich jede Menge Leute, die nach nichts anderem suchen, als nach solchen Gelegenheiten.

In der Regel wird dabei die Unwissenheit der privaten Verkäufer ausgenutzt. Denn im Gegensatz zu vielen anderen kennen diese Käufer ihre Rechte und Ansprüche ganz genau.

Tipp: Bei dem oben genannten Urteil handelt es sich übrigens auch nicht um einen Einzelfall, sondern um gängige Rechtsprechung.


Mafia299 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 09:51

Du handelst mit Vorsatz. Du willst dich auf Kosten anderer bereichern und rechnest damit, dass die Käufer sich zwar ärgern, aber nichts unternehmen.

ich rechne nicht damit, das sie nichts unternehmen, da ich schon Risiko eingehe und etwas bedenken habe. Und warum auf Kosten anderer Bereichen, wenn ich vorher mitteile, das es eine Fälschung ist und somit jeder selbst entscheiden kann , worauf er sich einlässt?

heurekaforyou  01.10.2024, 11:03
@Mafia299

wenn ich vorher mitteile, das es eine Fälschung ist und somit jeder selbst entscheiden kann , worauf er sich einlässt?

Dann wäre ja alles klar. Aber genau das hast du ja bisher noch nicht gemacht.

Als Privat-Verkäufer bekommst du auch keinen Ärger, wenn du z.B. aus dem Urlaub einen "Blender" mitgebracht hast und ihn irgendwann weiter verkaufst.

Und Mängel, die dem Käufer bei Vertragsschluss bekannt sind, kann dieser auch später nicht als Sachmängel geltend machen.

ACHTUNG - KEINE - MARKENWARE

Darunter schreibst du noch 2-3 Sätze, wie du zu den Tretern gekommen bist und alles ist in Ordnung.

Es gibt viele Käufer, die auch "gute" Plagiate kaufen, weil die Originale oft sehr viel mehr kosten.

Du wirst die Schuhe also auch sicher trotzdem los.

Und natürlich darfst du keine fremden Fotos benutzen, sondern musst selbst welche machen.

Mafia299 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 16:37
@heurekaforyou

Aber genau das hast du ja bisher noch nicht gemacht.

im Privatchat habe ich das jedem einzelnen geschrieben! Was ich mich frage, entscheidend ist doch aber das es in der Anzeige steht oder? Privat wäre es, wenn es darauf ankäme, nicht geltend?

Kleinanzeigen löscht eigentlich direkt wenn da deutlich (nicht original) steht. Meine Anzeige wurde jetzt aber stehen gelassen, ich habe reingeschrieben 1zu1 und das die Schuhe bis auf die Sohle wie die Originalen aussehen. Ich weiß jetzt nicht ob das deutlich genug war. Anzeige bleibt wie gesagt stehen aber andrerseits wäre die Anzeige ja direkt gelöscht gewesen, wenn es deutlich geeint gewesen wäre?

Als Privat-Verkäufer bekommst du auch keinen Ärger, wenn du z.B. aus dem Urlaub einen "Blender" mitgebracht hast und ihn irgendwann weiter verkaufst.

genau das gleiche mache ich doch? Kann ja keiner wissen, das es auf dem Urlaub ist oder eben nicht.

Darunter schreibst du noch 2-3 Sätze, wie du zu den Tretern gekommen bist und alles ist in Ordnung.

das habe ich jetzt leider nicht beachtet..

Es gibt viele Käufer, die auch "gute" Plagiate kaufen, weil die Originale oft sehr viel mehr kosten.

dann verstehe ich nicht, warum ich hier teilweise so auf Hass stoße.. anscheinend sind fakeverkäufe ja verboten..

eigene Bilder habe ich selbstverständlich benutzt?

Ganz zum Schluss: droht mir jetzt Ärger, wenn ich der Person die Schuhe verkaufe? Nicht das sie von mir die Orginal Schuhe verlangt, weil es ja fakes sind. Da hätte sie ja Anspruch drauf. Oder ich eine Anzeige bekomme…

Mafia299 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 09:50

Wo bescheiß ich denn die Leute? Ich schreibe in die Anzeige selbst nicht, das es Original Ware ist, da die Anzeige gelöscht wird. ABER ich sage es jedem einzelnt nochmal, im privaten Chat, bevor derjenige dies kauft.

jemand hat vorgestern bezahlt. Soll ich also demjenigen das Geld zurücküberweisen, mit dem Hinweis, das es mir zu unsicher ist? Dann ist die Person ja auch verärgert

Es sind aber keine originalen sondern 1zu1 nachgedacht.

Fakeverkauf ist in Deutschland verboten und wird strafrechtlich verfolgt

und ja ich weiß, das man das nicht machen sollte, ich bin mir dessen auch bewusst aber es ist nur 1 Artikel

noch schlimmer, dass Du es sogar weißt !

Achso 1 Artikel ist nicht schlimm:)))

1zu1 nachgedacht

es gibt keine 1:1 nachgemachten, es sind Fälschungen

Du weißt aber scheinbar nicht, dass der Käufer von Dir das Original Exemplar verlangen kann. Und das musst Du dann liefern.

ok Mafia....passt irgendwie zu Dir

Du verkaufst wissentlich Fake Artikel und das ist verboten. Da kannst du dich nicht rausreden.

Eine "Habe ich nicht gewußt "interessiert nicht im Ernstfall.

Wenn du nicht explizit in die Anzeige schreibst, dass sie nicht original sind und ein Kunde die gutgläubig kauft und sich dann zurecht Betrogen fühlt hast du ein Problem. Dann wars das nicht nur mit deinem Kleinanzeigen Account, sondern du bekommst evtl. noch eine Anzeige wegen Betrugs und musst Schadensersatz leisten...


Kleinanzeigen untersagt in ihren Nutzungsbedingungen explizit den Verkauf gefälschter Ware.

https://themen.kleinanzeigen.de/policy/#unzulaessig

Als Käufer darf man daher davon ausgehen das Du Originalware verkaufst. Und in dem Fall hast Du ein echtes Problem. Ein Käufer kann die Erfüllung des über Kleinanzeigen geschlossenen Kaufvertrages zivilrechtlich durchsetzen, d.h. Du musst Originalware liefern oder geldlichen Ersatz leisten.

Wenn Du mich z.B, als Käufer erwischst bekomme ich das Original der Schuhe bzw. den Gegenwert von dem wie die Sneaker im Sekundärmarkt gehandelt werden. Nebenbei droht Dir dann auch noch eine Anzeige wegen versuchten Betrugs.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung von Markenrechtsvertretern - Modebranche

Margita1881  30.09.2024, 12:39

Gell, Du wärst am Ende auch verärgert !

Nicht das jemand am Ende des Kaufs so verärgert ist