Kindsvater zahlt kein kindesunterhalt mehr?

4 Antworten

Der Staat wird ihn definitiv zur Rechenschaft ziehen, sobald er wieder ein geregeltes Einkommen hat. So musst du eben erstmal Unterhaltsvorschuss beantragen, was er dann mit Sicherheit nachzahlen muss und dir dann auch wieder aus eigener Tasche (kommt aber glaub auch drauf an, wie viel er verdient, er muss sich ja immerhin auch selbst versorgen können).

Wenn raus kommt, das er schwarz gearbeitet hat, dann wird's mit hoher Wahrscheinlichkeit ganz schön Ärger geben. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus, aber er sollte da vorsichtig sein und du solltest möglichst so tun, als ob du nichts davon weißt. 😉

Deinem Kind wird's auch nicht schaden, ob das Geld jetzt vom Papa oder vom Amt kommt. Du musst es ihm ja auch nicht auf die Nase binden. 😉 Zumal heut zu Tage viele Kinder vom Amt den Unterhalt bekommen. Denen macht das ja auch nichts, vor allem weil das Geld ja auf das Konto des Erziehungsberechtigten geht. 🤷🏼‍♀️

Einen Tipp von mir: Nie den anderen Elternteil vor'm Kind schlecht machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn er unverschuldet arbeitslos werden würde und nachweislich nicht leistungsfähig wäre, dann müsste er den Unterhaltsvorschuss auch nicht zurück zahlen, solange es keinen Titel über den zu zahlenden Unterhalt gibt.

Er hat aber für ein minderjähriges Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, er muss also zusehen das er zumindest den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen kann.

Das Jugendamt kann ihn auch Auflagen geben, also daß er nachweisen muss sich ernsthaft um einen Job zu bewerben, damit er den Mindestunterhalt zahlen kann.

Auch wenn er zu wenig verdienen würde, könnte man ihn auffordern sich je nach individuellen Umständen einen Nebenjob zu suchen, bis zu insgesamt 48 Stunden in der Woche wären da durchaus zumutbar.

Das mit der Schwarzarbeit wäre natürlich nachzuweisen und wenn das raus käme, dann bekommt nicht nur er, sondern auch der Arbeitgeber richtig Ärger.

Natürlich hätte das ganze auch Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Geldleistung, wenn Du nur Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten würdest.

Denn dann würdest Du zumindest derzeit 125 Euro weniger bekommen als mit Unterhalt vom Kindsvater.

Das wäre das hälftige Kindergeld von derzeit 250 Euro, denn das Jugendamt rechnet dann das Kindergeld voll an und dazu kommt der Unterhaltsvorschuss je Altersstufe nach der Düsseldorfer Tabelle.

Damit würdest Du dann zusammen auf den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle kommen.

wenn er nun in ausbildung ist, dann ist das eben so. ist er dadurch nicht leistungsfähig, wird er eben nicht zahlen können und du musst unterhaltsvorschuss beantragen. so lange er leistungsunfähig ist, muss er auch später nichts ans jugendamt zurückzahlen.

das kind leidet nichts da du ebenfalls unterhaltspflichtig bist und wenn dein einkommen nicht genügt zusätzlich sozialleistungen beantragen kannst.

Ob und wie weit eine Forderung gegen ihn eröffnet wird, entscheidet die Behörde.

Wenn diese Ausbildung seine erste Ausbildung ist, kann es möglich sein, dass die Behörde auf eine Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses verzichtet. Dies kann auch mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein. Sollte es nicht seine erste Ausbildung sein, dann wird man ihn fiktiv Einkommen anrechnen, dass er hätte erzielen können und Forderungen eröffnen. Nach Paragraph 1603 BGB unterliegt er der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das heißt, er hast alles Zumutbare zu unternehmen, um den Unterhalt des Kindes abzusichern. Dazu gehört auch den Wunsch nach einer anderen Ausbildung zeitlich zu verschieben und im alten Job zu arbeiten.

Schwarzarbeit ist aus unterschiedlichen Gesichtspunkten strafbar (bspw. Betrug nach Paragraph 263 StGB oder Stuerhinterziehubg nach Paragraph 380 AO usw.). Dies wird aber nicht zum Nachteil des Kindes. Das Kind hat ja nicht die Straftat begangen.

Ansonsten erhälst du für das Kind bei Erfüllung aller Voraussetzungen nach dem UVG jeweils den gültigen Unterhaltsvorschusssatz.