Kindesvater hält sich an keinen Beschluss?
Hallo, Mein Ex Partner und ich sind seid 6 Jahren auseinander und wir haben eine 8 Jährige Tochter zusammen. Ich bin in eine andere Stadt (60km) gezogen nach der Trennung, weil dort meine Familie lebt und ich die Unterstützung brauchte, weil ich Krankenschwester bin und im Schichtdienst arbeite. So zum Thema bevor ich weg gezogen bin bin ich mit meinem Ex zum Jugendamt und wollte eine schriftliche Vereinbarung über den Umgang, das der Vater unser Kind halt sehen kann. Naja jedenfalls wurde die ausgestellt und er hatte sich daran NICHT gehalten ein halbes Jahr nach ausstellung dieser Vereinbarung ist er garnicht gekommen und hat sich auch nicht gemeldet! Ich bin daraufhin nochmal zum Jugendamt und habe darum gebeten zu vermitteln, das er sich bitte daran hält! Auch nach diesem Gespräch ist er nicht aufgetaucht, das Kind zu sich fürs Wochenende nehmen, hat er sofort abgelehnt und dies auch verweigert. Er ist halt immer mal gekommen wann er Lust und Laune hatte mal 3 Monate nicht mal 6 Monate nicht und wenn er mal da war war er mit dem Kind 1 Stunde spazieren hat mich angerufen, das er los muss und hat sie mir zurück gebracht, er meinte wenn ich will das er was mit ihr unternimmt soll ICH das auch zahlen!! Bevor er sie immer zurück gebracht hat meinte er immer zum abschied wir gehen nächstes mal in den Zoo oder Schwimmbad oder was auch immer, aber nie hat er sein versprechen umgesetzt. Das ganze ging so von ihrem zweiten Lebensjahr bis jetzt (sie ist mittlerweile 8). Und NEIN er ist nicht schwer beschäftigt er ist ARBEITSLOS und zahlt dementsprechend auch KEIN Unterhalt und hat es auch nie getan. Nun ja hoffe aus dem Kontext sieht man das ich da IMMER hinterher war und mich immer um Umgang bemüht habe! Seid 2021 habe ich einen neuen Partner und wir haben ein gemeinsames Kind. Als er das erfahren hat, hatte ich 2 Wochen später ein Brief vom Anwalt in meinem Briefkasten, das der Vater Umgang eingeklagt hat. Im Brief stand die Kindesmutter verweigert den Umgang🤣 Ich habe nie etwas verboten oder verweigert, dafür hatte ich auch Beweise. Der Richter sprach ihm Umgang jedes 2te Wochenende von 10-18 Uhr zu und er sollte ein Haaranalysetest auf Drogen machen. Dann ging das ganze los, an die Anordnung vom Richter wegen den Zeiten wurde sich nicht einmal gehalten, Haaranalysetest wurde 5 mal verweigert. Irgendwann kam ein Brief, das der Beschluss aufgehoben ist und dass das Gericht nur Begleitete Umgänge zulässt, dem hab ich zu gestimmt. Jetzt übt der Kindesvater Druck auf mich auf mich aus er schreibt mir jeden Morgen, das ich die Begleiteten Ungänge zurück nehmen soll, das ich beim Jugendamt und bei meiner Anwältin anrufen soll, weil ICH daran ja SCHULD sei, weil ich dem zugestimmt habe. Meine Tochter die sowieso keine Bindung zu ihm hat und keine Lust auf ihn hat, ist davon nur noch genervt über die ganze Situation. Ich habe das Gefühl, das er mir einfach Schaden will. Er meinte auch dafür werde ich zahlen. Wie soll ich mich verhalten weiterhin?
8 Antworten
Dokumentiere die Kommunikation, aber reagiere nicht mehr direkt darauf. Andere haben dir schon gut Ratschläge dazu gegeben.
Dieser Mann ist für dich sehr anstrengend, aber du bist erwachsen. Für das Kind ist das viel schlimmer, denn es spürt die Anspannung und den Stress. Du sprichst mit ihr darüber und das ist schon mal sehr gut. Vielleicht braucht sie zusätzliche Hilfe. Frage das Jugendamt, ob sie dir einen Profi empfehlen können. Zu viel Hilfe kann ein Kind da gar nicht bekommen. Natürlich sagen Kinder dann nicht "Juhu, da will ich gerne hin". Vielleicht wird sie versuchen dich zu schützen (was ja ein gesunder Instinkt ist) und die eigenen Probleme harmloser darstellen. Das könnte sich aber später als Problem erweisen.
Bestehe auf die Haarananalyse. Solange die nicht kommt, hält er sich nicht an gerichtliche Vorgaben und das kann auch das Umgangsrecht einschränken.
Unter'm Strich bleibt jedoch, dass du und dein Kind eine Menge emotionalen Stress habt, weil der Kindsvater nichts auf die Reihe bringt. Wenigstens haben die Schwimmbadbesuche nicht funktioniert: Er ist kein fürsorglicher Erwachsener, der zuverlässig aufpasst, dass ein Kind nicht ertrinkt.
Juristisch können Jugendamt und Rechtsanwalt das beste für dein Kind (und damit für dich) erreichen. Emotional ist es leider ein massiver Verlust.
Ehrlich, ihr Zwei tut mir leid, weil ihr einfach nicht so richtig zur Ruhe kommt. Dass dieser Vater nicht an seinem Kind interessiert ist, dürfte auch dem Jugendamt und dem Familienrichter nicht entgangen sein.
Es stünde doch jetzt eigentlich mal die Frage im Raum, ob du nicht das alleinige Sorgerecht für deine Tochter bekommen könntest. Ist darüber schon mal laut nachgedacht worden?
Was seine ständigen Nachrichten, Drohungen und Nervereien angeht. Ich würde diese Chats archivieren und fürs Jugendamt aufheben. Und dann blockierst du ihn einfach. Dann kommen seine Nachrichten nicht bei dir an. Du kannst ihn in Whatsapp und auf dem Telefon blockieren. Und solltest du doch mal mit ihm in Kontakt treten müssen, kannst du die Sperrung ja dafür wieder aufheben.
Lass dich auf nichts ein und lass dich nicht unter Druck setzen. Und wenn er dich bedroht, zeige ihn an.
Du hast doch alles richtig gemacht. Das er nun die Welle macht, darf und kann nicht dein Problem sein. Er hat begleiteten Umgang, den hat er einzuhalten. Mit dir muss er gar nicht kommunizieren und schon gar nichts so.
Reagiere einfach nicht auf seine Drohungen. Schreibe ihm höchstens abschließend, dass er gerichtlich vereinbarten Umgang hat und sich bitte daran halten möge. Sollte er dich allerdings weiterhin in der Form belästigen oder gar bedrohen, dann siehst du dich gezwungen Anzeige gegen ihn zu erstatten und das in Zukunft jede Nachricht direkt an deinen Anwalt weitergeleitet hat.
Möchte er etwas besprechen was das Kind betrifft, dann bist du gerne bereit dich mit ihm auseinander zu setzen, solange er dies in einem freundlichen und sachlichen Ton macht.
Das Ganze dann nachweislich schriftlich an ihn zustellen.
Und zukünftig auf keine seiner Nachrichten mehr antworten und wenn erkennbar ist, dass sie Drohungen enthalten, dann nicht mal mehr lesen!
Und du musst natürlich auch Konsequent in deinem Vorgehen sein. Bedeutet: tatsächlich Anzeige erstatten und tatsächlich Anwalt und Jugendamt die Schreiben überreichen.
Antworte ihm dass es einen Gerichtsbeschluss gibt, dass nur begleiteter Umgang stattzufinden hat. An den hat er sich zu halten.
Für Kommunikation was das Rechtliche zum Umgang betrifft soll er sich an das Jugendamt oder deinen Anwalt wenden.
Nur was das Organisatorische zum begleiten Umgang betrifft, wie einen Termin zu finden, bist du für ihn zu sprechen.
Sorgerecht scheint hier nicht das Thema zu sein, es geht nur um das Umgangsrecht.
Umgangsrecht kann dem Vater nur entzogen werden, wenn der Umgang das Kindeswohl gefährdet.