Wer bezahlt begleiteten umgang?
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meiner Tochter möchte nach 5 Monaten wieder Kontakt zu dem Kind haben und ich habe gesagt, das für mich nur begleiteter Umgang in Frage kommt. Eric heute beim Jugendamt an und wurde auf eine erziehungsberatungsstelle hingewiesen, also rief ich ebenfalls an und wie es darauf hin dass ich begleiteten Umgang möchte aufgrund von....
Jetzt wurde mir gesagt was ich dafür tun muss und das wird jetzt alles in die Wege geleitet allerdings frage ich mich, wer bezahlt denn den Träger der dafür aufkommt bzw seinen Ort bietet für den begleiteten Umgang und wer bezahlt das Personal?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kinder, Sorgerecht, Familienrecht
Grundsätzlich trägt der Umgangssuchende die Kosten für den Umgang. Sämtliche Aktionen sowie Fahrtkosten, die während der Umgangszeit aufkommen, sind vom Umgangssuchenden zu tragen.
Tipp: Die Kosten für den Betreuer, der dem Umgangstermin beiwohnt, können auf Antrag als Jugendhilfeleistung vom örtlich zuständigen Jugendamt übernommen werden (OLG Frankfurt, Urteil v. 10.8.2016, Az.: 5 UF 167/16). Das Jugendamt entscheidet dann abhängig vom Einzelfall, in welchem Umfang es den Umgang finanziert.