Kindes Unterhalt 3 kinder von 2 Frauen?
Hallo wir haben folgende Frage. Mein Mann hat 2 Kinder aus 1. Ehe wo er immer Unterhalt bis zum Selbstbehalt zahlt. Nun haben wir beide noch ein Kind zusammen bekommen und damit auch eine Neuberechnung vom Jugendamt . Was uns sehr wundert ist das unserem Kind nur die Hälfte des Unterhaltes aus der Düsseldorfer Tabelle zu steht . Dh 1 und 2 Kind wird voll berechnet mit ca 500€ und 400€ und unser kleinen würden ja ca 300€ zu stehen diese werden aber halbiert weil wir zusammen wohnen und nur mit 150€ berechnet l. Und da mein Mann ja nur das zahlen kann was er über den Selbstbehalt hat fällt diese komische Rechnung schon arg ins Gewicht da uns vom Prinzip ja mehr zustehen würde.Überall kann man lesen das die Kinder alle Gleichberechtigt sind egal ob aus 1. Oder 2. Ehe aber warum wird unsere kleine dann benachteiligt. Ist dies denn rechtens und wenn ja bzw nein welche Grundlage gibt es dafür?
Ich hoffe ihr versteht meine Frage . Und vorup es geht nicht darum das mein Mann weniger Unterhalt an seine Ex Frau zahlen will sondern das es gerecht ist für alle Kinder wir brauchen schließlich auch Geld zum Leben .
6 Antworten
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Die Kinder aus der ersten Ehe sind privilegiert, dass heißt vorrangig vor denen aus der zweiten Ehe.
Daher ist alles korrekt. Wenn das Geld nicht reicht, musst Du auch Arbeiten gehen.
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Du bist witzig und soll dann ein 21 tage Altes Baby abgeben ... Sinnloser Zusatz an dein Kommentar
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Sorry aber als er das Dritte zeugte wußte er schon dass die Anderen da sind. Ich kenne einen Fall, er durfte vom Unterhalt für die Ersten ab dem Dritten lediglich 2 % abziehen. Allderdings lebte er mit dem letzten unter einem Dach, sodaß er seine Leistung anders bringen konnte.
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Da ihr zusammenlebt bist du eueren Kind auch zum Unterhalt verpflichtet, daher nur 50% Anrechnung. Du bekommst doch Elterngeld, davon kannst du deinen Beitrag zum Unterhalt eueres gemeinsamen Kindes leisten.
Ist schon richtig gerechnet.
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Ja ok. Ich versteh das . Aber für mich ist die Handhabung ziemlich Sinnfei denn ich werde beim Unterhalt angerechnet so zusagen mit 50 Prozent aber die Exfrau die ja auch Geld verdient und ja auch die Kinder finanziell unterstützt wird nicht angerechnet. Dh bei unserem Kind spielen auf einmal beide eine Rolle bei den 2 anderen aber nur der Vater. Man hat für das Kind was bei einem wohnt effektiv weniger Geld von der Vater Seite , was ihm aber finanziell mehr in Anspruch nimmt als die Kinder die nicht bei ihm wohnen ... Rein theoretisch sollten doch alle gleich behandelt werden und nicht mit 2 erleih Maß gemessen werden🤷
Also nicht ärgern uns das beste draus machen
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Das ändert sich erst, wenn die Kinder volljährig werden, dann wird das Einkommen beider Eltern zur Berechung herangezogen. Derzeit würde es nur berücksichtig, wenn es einen extremen Unterschied ausmachen würde, d.h. sie ein signifikant höhheres Einkommen hätte als dein Mann. Das ist leider das Schicksal, wenn man sich einen Mann mit "Altlasten" aussucht. Hat mich auch getroffen- auch ohne gemeinsame Kinder hat es die Haushaltskasse ordentlich belastet. Nun sind beide volljährig, die Quote hat uns schon entlastet, Nr. 1 schon raus aus dem Unterhalt, NR. 2 startet im Herbst ins Studium, wird uns eben noch einige Jahre begleiten. Euch alles Gute- genießt euer Glück und die Maus!
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Doch, das Einkommen der Ex-Frau spielt auch eine Rolle. Überschreitet die nämlich eine gewisse Einkommensgrenze, dann verringert sich der Unterhalt des Kindsvater.
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?
Sie hat Anspruch auf Familienunterhalt. Und das Elterngeld muss schon mehr als hoch sein, wenn sie damit ihren Bedarf selbst decken kann - wobei der Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro eh anrechnungsfrei bleibt.
Ist sie in Elternzeit, dann ist er ihr gegenüber zum (Familien-) Unterhalt verpflichtet. Und mitnichten würde dann gerechnet, dass sie die Hälfte zu tragen hat für das Kind. Sie ist hier der betreuende Part - genau wie die Kindsmutter der anderen beiden Kinder.
Hat das Jugendamt also mal so entschieden, dass er nur Unterhalt für 2 1/2 Kinder zu zahlen hat, dann hat der Sachbearbeiter dort leider keine Ahnung!
Man kann ihm max. eine Haushaltsersparnis zurechnen der den Selbstbehalt kürzt. Ist er Hausmann und sie arbeitet und kann damit die Familie ernähren, dann hätte er gar keinen Selbstbehalt gegenüber den anderen beiden Kindern.
Also wie man es dreht und wendet: das Jugendamt scheint einen Denkfehler zu haben oder sie haben irgendwas angerechnet, was so nicht ersichtlich ist, aber zufällig der Hälfte des Unterhaltes entspricht.
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Da das 3. Kind bei ihm lebt und von ihm versorgt wird, muss er hier nicht so viel Unterhalt zahlen. Wenn zB die anderen beiden Kinder im Wechselmodell leben würden und auch teilweise bei euch wohnen würden, dann würde sich der Unterhalt auch hier deutlich verringern.
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Der Kindesunterhalt wird immer von beiden Elternteilen berücksichtigt.
Bei seiner Frau aus erster Ehe also diese Frau und dein Mann.
In deinem Fall du und dein Mann. Dadurch ergibt sich die Differenz.
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das bedeutet das du ebenfalls dazugezogen wirst für den unterhaltsanspruch eures gemeinsamen kindes
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Richtig.
Dein Einkommen zählt da mit rein. Sein Einkommen zählt da mit rein. und da ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt und er sein eigenes Kind auch selbst versorgt, ist der Unterhaltsanspruch/die Berechnungsgrundlage niedriger. Je mehr Geld ihr gemeinsam zur Verfügung habt, umso niedriger ist der Unterhaltsanspruch am Ende.
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Garantiert nicht, die Ehefrau zahlt für fremde Kinder nichts. Oder Stiefkinder wie man es nennen soll.
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Könnte es sein, dass du da was falsch verstanden hast? Wo genau stehst das in deinem Link? Da steht nämlich explizit: