Frau schmeisst man raus?

5 Antworten

Wenn die Beiden verheiratet sind, dann kann sie ihn nicht einfach vor die Tür setzen. Wenn er ebenfalls Mieter der Wohnung ist, dann gilt das Gleiche.

Und er zahlt Unterhalt für ein gemeinsames Kind, wenn das Kind nach der Trennung tatsächlich auch bei ihr lebt. Ebenso müsste er zahlen, wenn sie das Wechselmodell haben und er mehr verdient als sie. Wobei dann ja aber auch ihr Einkommen eine Rolle spielt, bzw. die Tatsache, dass man ihr ein fiktives Einkommen unterstellen könnte, wenn sie aufgrund des Wechselmodells auch mehr arbeiten könnte. Das ist dann immer eine Einzelfallbetrachtung.

Sind sie nicht verheiratet und sie ist alleinige Mieterin, dann kann sie ihn natürlich vor die Tür setzen. Dann muss er zusehen, dass er erstmal bei einem Freund / einer Freundin unterkommt und sich schnellstens eine Wohnung sucht.

Und Unterhalt zahlt man mit seinem Einkommen, nicht mit der Wohnung. Auch wenn er dann erstmal unter der Brücke schläft, aber einen Job hat, kann er ja zahlen.

wenn kein kind da ist mus er auch keinen unterhalt zahlen.

daon abgesehen so einfach mal den mann rausschmeißen geht nur in ausnahmefällen, normalerweise muss ihm eine Frist gesetzt werden zu der er dann die wohnung verlassen muss. Sprich er kann sich in ruhe eine neue Wohnung suchen, sofern er nicht mit im Mietvertrag steht. Sollte er im Mietvertrag als Mieter stehen kann sie ihn gar nicht rausschmeißen.

besagte Ausnahmen wären z.B. häusliche gewalt, da kann sie u.a. auch ne art banmeile vor gericht durchsetzen


Nahimana66  23.01.2024, 05:11

wenn er nicht im Mietvertrag steht, geht das ganz schnell

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suumcuique578  23.01.2024, 11:02
@Nahimana66

nein geht es nicht. hab den fall erst ende letzten jahres im bekanntenkreis gehabt, selbt mit anwaltlichem schreiben hat sich die Polizei geweigert die dame ausm Haus zu entfernen

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Nahimana66  23.01.2024, 11:05
@suumcuique578

ich habe meinen Ex nicht nur einmal rausgeworfen, es war immer meine Wohnung, bei mir gab es da nie Probleme

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Wenn beide im Mietvertrag stehen, kann sie ihn nicht so einfach rauswerfen (außer er ist gewalttätig, dann macht das die Polizei für sie). Langfristig sollte sich einer dann eine neue Wohnung suchen und dann abklären, das er aus dem Mietvertrag entlassen wird.

dann muss er sich eine Wohnung suchen und derweil bei einem Freund unterkommen oder der Familie

Unterhalt kann er mit Arbeit bezahlen

Unterhalt muss man nur zahlen, wenn man bei der Scheidung mehr verdient als die Frau und/oder Kinder vorhanden sind. Wenn man nicht verheiratet ist und kein Kind hat muss man keinen Unterhalt zahlen.