Muss ich weiter Unterhalt zahlen wenn mein Kind von dem neuen Mann meiner Exfrau adoptiert wird?

4 Antworten

Mit der Adoption endet deine rechtliche Verwandtschaft zu deinem Kind und auch deine Unterhaltspflicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

Nein. Nach einer Adoption ist es nicht mehr dein Kind. Du hast weder Rechte, noch Pflichten. Du darfst nicht mal mehr dein Kind sehen und auch nicht bestimmen was Phase ist. Du bist/warst dann nur der Erzeuger. Nicht mehr und nicht weniger.

Mit der Adoption hast du keine Pflichten mehr, aber eben auch keinerlei Rechte.

Wobei:

Neben dem Recht auf Umgang, haben leibliche Väter auch das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu erhalten, § 1686 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dabei ist abermals das ernsthafte Interesse des leiblichen Vaters auf Umgang und das Kindeswohl entscheidend. Lehnt das Kind den Umgang mit dem leiblichen Vater ab oder widerspricht das Umgangs-/ Auskunftsrecht dem Kindeswohl, steht dem leiblichen Vater grundsätzlich nicht ein solches Recht zu. 
Die Umstände des Einzelfalles sind stets maßgeblich, das Kindeswohl hat jedoch immer oberste Priorität und steht an erster Stelle.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/umgangsrecht-des-leiblichen-vaters-nach-adoption-191291.html

Nein, dann musst du keinen Unterhalt mehr für dein Kind zahlen.

Wenn das Kind adoptiert ist, giltst du vor dem Gesetz nicht mehr als Vater des Kindes.