Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Kindern im eigenen Haushalt?

2 Antworten

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der für Dich ganz allein, für Dich persönlich übrig bleiben muss, damit Du davon leben kannst. Deshalb bleibt der Selbstbehalt von 1.450,- Euro immer gleich, egal ob Single, verheiratet, 1 oder 10 Kinder.

Das Einkommen oberhalb des Selbstbehalts, das für Unterhalt zur Verfügung steht, muss halt gegebenfalls auf mehr Personen verteilt werden, so dass für jeden einzelnen weniger übrig bleibt. Wenn der Unterhaltspflichtige z.B. ein anrechenbares Einkommen von 3.000,- Euro hat, dann bleiben nach Abzug des Selbstbehalts noch 1.550,- Euro übrig, von denen der Unterhalt geleistet werden muss. Hat er nur ein einziges Kind, das z.B. einen Unterhaltsanspruch von 457,- Euro hat, dann kann er diesen Unterhalt locker aus den 1.550,- Euro zahlen. Hat er dagegen z.B. vier Kinder, die laut Düsseldorfer Tabelle Unterhaltsansprüche von insgesamt 1.900,- Euro hätten, so ist klar, dass er das von den "freien" 1.550,- Euro nicht zahlen kann. Deshalb wird der Unterhaltsanspruch aller Kinder (egal ob aus erster oder zweiter Beziehung) um denselben Prozentsatz gekürzt, so dass am Ende für alle vier Kinder insgesamt 1.550,- Euro herauskommt.


Waschente 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 12:46

Wie sieht es eigentlich bei einem Einkommen von 1800 Euro aus? Und 4 Kindern? Dann wären nur 400 Euro übrig? Spielt das Geld der Frau auch eine Rolle?(also die Frau mit.dem er zusammen lebt)

Roland Sperling  02.01.2025, 12:53
@Waschente

Ja. Wenn die Frau eigenes Einkommen oberhalb des Bürgergeld-Satzes hat, verringert sich der Selbstbehalt um 10% auf 1.303,- Euro. Der Grund: zwei Personen leben mit zwei Einkommen günstiger, als eine Person mit einem Einkommen. Der Unterhatspflichtige braucht also weniger für sich seber.

Im Übrigen ist es so, dass man sich erst dann auf den Selbstehalt berufen darf, wenn man zuvor nachweislich versucht hat, seine Einkommenssituation zu verbessern. Dazu gehört insbesondere, dass man Überstunden macht, falls diese im Betrieb angeboten werden, und/oder dass man sich noch um einen Nebenjob bemüht. Nur, wenn man nachweisen kann, sich darum bemüht zu haben, aber einfach nichts gefunden zu haben oder aus Gründen keinen Nebenjob bzw. Überstunden machen kann, kommt der Selbstbehalt ins Spiel.

Waschente 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 13:00
@Roland Sperling

Achso aber was ist wenn zb der Mann 3 Jahre 6 Tage arbeit etwas mehr verdient aber aus gesundheitlichen Gründen zb Burnout wieder nur 5 Tage arbeitet und weniger verdient. Würden das auch als Bemühungen gelten?

Roland Sperling  02.01.2025, 13:04
@Waschente

Wenn er durch ein medizinisches Gutachten beweisen kann, dass ihm mehr Arbeitsstunden nicht möglich sind, gilt das natürlich. Aber es einfach nur zu behaupten gilt ebenso wenig wie ein einfaches Attest irgendeines Hausarztes.

Waschente 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 12:39

Oh danke.

Roland Sperling  02.01.2025, 12:47
@Waschente

Die Berechnung ist folgendermaßen: Zunächst wird berechnet, wie hoch der "freie" Betrag oberhalb des Selbstbehalts ist. Dann werden für alle Kinder (auch für diejenigen, die im selben Haushalt wie der Unterhaltspflichtige leben) die Unterhaltsbeträge, die sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergeben, zusammenddiert, und beide Beträge werden ins Verhältnis zueinander gesetzt.

Im Beispielsfall (meine Antwort oben) sind 1.550,- Euro "frei", während der Geamtbetrag aller Unterhaltsansprüche bei 1.900,- Euro liegen würde. 1.550,- Euro sind 81% von 1.900,- Euro. Also werden alle Unterhaltsansprüche auf 81% reduziert, so dass es am Ende passt.

Waschente 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 12:56
@Roland Sperling

Spielt das Einkommen der Frau da auch eine Rolle? Wenn der Mann zb Alleinverdiener ist und 1800 (mit Kindergeld 2300)verdient dann könnte er samit ja keine 4 köpfige Familie ernähren geschweigedenn noch Unterhalt zahlen. Aber wenn die Frau auch etwas verdient zb 1500 dann wäre das ja ein Unterschied ob die Familie 2300 (ohne den Unterhalt) oder 3800 (ohne den Unterhalt) zum Leben hat. Deswegen auch die Frage wie viel eine vierköpfige Familie mindestens zum Leben haben muss also das Existenzminimum und wenn man zb weniger als das Existenzminimum hat zb 2300 mit Kindergeld aber das Existenzminimum ist 2500 ob der Mann dann noch Unterhalt zahlen kann oder nicht..

Roland Sperling  02.01.2025, 13:01
@Waschente

Noch mal: "EXistenzminimum" spielt keine Rolle, bzw. das Existenzminimum ist der Sebstbehalt. Also das Existenzminimum für eine Person. Im Übrigen muss das Existenzminimum der Kinder aus erster Ehe ja auch berücksichtigt werden, nicht nur die Kinder aus zweiter Ehe. Genauso gut könnte man sagen, für die Kinder aus zweiter Ehe ist leider kein Geld mehr da, weil der Mann ja schon an seine "ersten" Kinder Unterhalt zahlen muss. Aber alle Kinder werden gleich behandelt, d.h. bei allen Kindern wird der Lebensunterhalt gekürzt. Wenn es dann für die "neue" Familie nicht reicht, muss diese eventuell Bürgerged beantragen.

Waschente 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 13:12
@Roland Sperling

Kann mir nicht vorstellen dass es kein Existenzminimum gibt. Man könnte es mit dem Bürgergeldsatz vergleichen. Also angenommen weder Vater noch Mutter würden arbeiten und die vierköpfige Familie lebt vom Bürgergeld dann wäre das doch eigentlich das mindeste was man zum leben braucht ? Gäbe es die möglichkeit zusätzlich Aufstockung zu beantragen oder würde das Jobcenter sagen man soll nur soviel zahlen wie man Geld hat?

Waschente 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 13:23
@Roland Sperling

Ist es denn überhaupt möglich wenn zb nur der Mann arbeitet und nicht genug Geld verdient noch zusätzlich Geld vom Jobcenter zu beantragen wenn dadurch der Unterhalt gezahlt werden kann (oder auch nur deswegen)

Roland Sperling  02.01.2025, 13:25
@Waschente

Nochmal: was jemand zum Leben braucht ist der Selbstbehalt. Und der ist für einen Unterhaltspflichtigen beim Kindesunterhalt grundsätzlich bei 1.450,- Euro. Bzw. 1.303,- Euro, wenn der Partner eigenes Einkommen hat Mit diesem Geld muss der Unterhaltspflichtige auskommen, und das ist auch grundsätzlich - natürlich auf bescheidenem Niveau - möglich. In den 1.450,- Euro sind 520,- Euro Miete enthalten. Das ist, um es noch einmal zu sagen, der Mietanteil des Vaters, nicht die Miete für seine ganze neue Familie. Der restliche Sebstbehaltsanteil liegt bei 930, Euro für alle Kosten außer der Miete, also für Essen, Kleidung usw. des Vaters.

Waschente 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 13:27
@Roland Sperling

Bekommt man nicht Unterhaltvorschuss wenn der Mann nicht oder nicht genügend zahlt?

Da fragst Du am besten direkt beim Jugendamt, die können Dir exakte Zahlen nennen.


Waschente 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 12:26

Mich würden tatsächlich die exakten Zahlen interessieren weil ich das nirgendwo im Internet richtig finde

Neuling2024  02.01.2025, 12:26
@Waschente

Deswegen mal das JA fragen…🤷‍♂️das ist ja von Fall zu Fall unterschiedlich…