Kindergeld Exmatrikulation Pflichtpraktikum?
Ich (20J.) studiere aktuell im 4. Semester. Für den Studiengang ist ein 12-wöchiges Vor- bzw. Pflichtpraktikum mit Ableistung bis zum Beginn des 5. Semesters vorgeschrieben. Nun werde ich zum Ende des SS24 vermutlich zwangsexmatrikuliert, da ich dieses Praktikum bisher nicht absolviert habe.
Das Praktikum möchte ich nun daher im WS24/25 nachholen, um mich zum SS25 wieder einzuschreiben zu können.
Frage: Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
2 Antworten
Nein, der Anspruch besteht nicht solange du exmatrikuliert bist. Dafür müsstest du weiter bei der Universität angemeldet sein.
Allerdings stellt sich auch die Frage ob du dich überhaupt wieder immatrikulieren KANNST, da du das Praktikum ja nicht bis Zeitpunkt x absolviert hast. Kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht.
Du hast 4 Monate Überbrückungszeit, danach musst du nachweisen, dass du wieder studierst oder es gibt kein Kindergeld mehr.
Überbrückungszeit ist nur dann möglich, wenn man schon konkret irgendwo angemeldet ist, und das kann Fragesteller ja vor Ablauf der Zeit gar nicht machen. Also auch für die 4 Monate gäbe es nix (nur um das zu spezifizieren)