Kindergeld Exmatrikulation Pflichtpraktikum?

2 Antworten

Nein, der Anspruch besteht nicht solange du exmatrikuliert bist. Dafür müsstest du weiter bei der Universität angemeldet sein.

Allerdings stellt sich auch die Frage ob du dich überhaupt wieder immatrikulieren KANNST, da du das Praktikum ja nicht bis Zeitpunkt x absolviert hast. Kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht.

Du hast 4 Monate Überbrückungszeit, danach musst du nachweisen, dass du wieder studierst oder es gibt kein Kindergeld mehr.


Isuzu189  23.07.2024, 19:26

Überbrückungszeit ist nur dann möglich, wenn man schon konkret irgendwo angemeldet ist, und das kann Fragesteller ja vor Ablauf der Zeit gar nicht machen. Also auch für die 4 Monate gäbe es nix (nur um das zu spezifizieren)

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