Kindergeld?

2 Antworten

Auch im Rahmen einer Zweitausbildung besteht für Deinen Sohn bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld..... unabhängig davon, ob er noch im elterlichen Haushalt lebt oder nicht.

Anspruch auf Kindergeld besteht in jeder weiteren Ausbildung, solange das Kind das 25 Lebensjahres noch nicht vollendet hat.

Ob das Kind noch bei den Eltern im Haushalt lebt oder im eigenen ist nicht relevant.

Spätestens ab Beginn der Ausbildung besteht dann wieder Anspruch auf Kindergeld.

Wenn er die Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnt, kann unter Umständen bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch jetzt schon rückwirkend für max. 6 Monate Anspruch bestehen.

Hat das Kind aber bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, darf es in der Wartezeit oder dann neben einer weiteren Ausbildung in der Woche nicht mehr als 20 Stunden nebenbei arbeiten.