Kriege ich Kindergeld während meinem Studium, auch wenn ich schon eine abgeschlossene Ausbildung habe (bin wenn ich anfangen möchte zu studieren 21)?

2 Antworten

Du im Regelfall nicht, aber deine Eltern, es sei denn Du lebst nicht mehr bei den Eltern, hast eine eigene Meldeanschrift und bekommst von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro pro Monat gezahlt.

Solange das Kind noch keine 25 ist, besteht in jeder weiteren Ausbildung auch Anspruch auf Kindergeld.

Das Kind muss dann in einer weiteren Ausbildung nur bei einem evtl. Nebenjob aufpassen, da darf das Kind dann neben der weiteren Ausbildung in einem Nebenjob in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Die Höhe des Einkommens hat seit 2012 keinen Einfluss mehr auf den Anspruch, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.