Kindergeld als Trainee?

1 Antwort

Wenn es eine Ausbildung ist bzw.von der Familienkasse als solche angesehen würde, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Zu einer Einkommensgrenze kannst Du beim Kindergeld auch nichts mehr finden, weil es diese schon seit 2012 nicht mehr gibt.

Nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium muss das Kind dann nur in einem Nebenjob neben einer weiteren Ausbildung aufpassen, dann darf es in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden in einem Nebenjob arbeiten, sonst kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen, aber auch hier spielt das Einkommen dann keine Rolle mehr.